Nachweise für Reisekosten bei Selbständigen?

Moin!
Ich bin selbständig (freiberuflich) tätig und besuche Kunden mit meinem privaten Pkw. Hierfür kann ich ja pauschal 0,30 € pro km als Reisekosten verbuchen, meine Frage ist nur: Muß ich irgendwelche Nachweise hierüber führen, damit das Finanzamt bei einer Buchprüfung diese Reisetätigkeiten auch als glaubhaft betrachtet?
Herzlichen Dank!

Chris

Hallo,
ein Fahrtenbuch ist definitiv am sichersten.
Allerdings mache ich auch nur Notizen im Kalender, um das Ganze nachvollziehbar zu halten.
Um ganz sicher zu gehen: Finanzamt anrufen oder Steuerberater fragen.
Gruß
Kathrin

Hallo Chris,

Moin, moin!
Das Finanzamt wird natürlich versuchen, Deine Abrechnung in Frage zu stellen. Daher ist es gut, wenn Du ein Fahrtenbuch führst. Ich war früher in derselben Lage und habe damals zu jeder Fahrt in Klammern auch den Namen und Adresse des Kunden/Interessenten eingetragen. Damit war das Thema dann vom Tisch.
Bin allerdings dennoch froh, heute nicht mehr reisen zu müssen. Bin vor einiger Zeit auf ein Konzept gestoßen, womit ich von zuhause aus mindestens dasselbe Geld verdienen kann. Damals hatte ich noch alte gebrauchte Autos gefahren. Da haben sich die 30 Cent gerechnet. Bei einem neueren Wagen und den derzeitigen Spritpreisen ist absehbar, daß das für den Außendienstler in Kürze sowieso kein Geschäft mehr ist.
Wünsche Dir alles Gute. Kannst auch gerne anrufen, wenn Du noch Fragen hast. Meine Tel.-Nr. sollte in meinem Profil zu sehen sein.

Viele Grüße aus Bayern.
Helmut

Hallo Chris,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen,tut mir leid.

Carola

Hallo Chris,
das Finanzamt erwartet ein Abgrenzung zu den Privatfahrten.
d.h. Es ist ein Fahrtenbuch zu führen in dem mindestens zu erfassen ist:
Tag, Fahrtstrecke, Beginn und Ende, Kunde, Kilometer
bei den privat KM reicht Tag und KM
Fahrtenbücher gibt es im Handel.
Es gibt auch Finanzbeamte, da reicht eine Excel-liste
Das sollte man erfragen sonst bleibt nur das tägliche führen des Buches.
Tipp: rechne doch mal aus ob das KFZ nicht teurer ist als die 0,30 €(alle Kosten auch Stellplatz, Abschreibung, dann ist der höhere Wert je KM anzusetzen.
mfg
Ben

Hallo, man sollte ein Fahrtenbuch führen. Für das Finanzamt muss ersichtliuch sein, welche Fahrten dienstlich und welche Fahrten privat unternommen wurden. Wenn man hohe Kosten für das Fahrzeug hatte, dann lohnt es sich vielleicht auch die tatsächlichen Kosten zu errechnen.

Ja, Chris,

Sie müssen ein Fahrtenbuch führe.

Quellen:

  • R 9.4 Abs 1 Satz 6 LStR 2008 
  • R 8.1 Abs 9 Nr 2 Satz 3 LStR 2008

Schönen Gruß,
Thorsten

Moin, moin,
Sie werden ja Ihre Kosten erstattet bekommen und schon deshalb ist es sinnvoll Aufzeichnungen oder ein Fahrtenbuch zu führen. Außerdem können Sie bei Kundenreklamationen besser die Reise rückverfolgen, wenn sie irgendwelche Aufzeichnungen haben. Da Sie freiberuflich tätig sind, können Sie buchführungsmäßig die Kosten geauer sehen. Sie müssen ja wissen, wie Sie mit den Kosten kalkulieren können und welche Kosten anfallen. Das Finanzamt schaut schon immer wieder, welche Kosten anfallen, was Sie einnehmen und wenn da jetzt kostenmäßig zwischen den Aufwendungen und den Einnahmen große Unterschiede sind = Erträge > dann die Nettoerträge und errechnet hiervon die Steuern.
MFG
Kurz

Hallo Chris,
Du musst ein Fahrtenbuch führen - bei jeder Fahrt die km eintragen, Datum und von wo wohin und zu wem. Die berechneten „dstl.“ km kannst Du abrechnen mit Eigenbeleg.
Allerdings kenne ich es im selbständigen Bekanntenkreis nur so, dass alle Autokosten, also auch das Spritgeld und Reparaturen usw., komplett auf die Selbständigkeit angerechnet werden, da gewöhnlich selbständig mehr gefahren wird als privat. Dabei zählt auch die abziehbare Vorsteuer. Der Nachteil: Die GEZ will das Autoradio extra bezahlt haben.
Hoffe, Dir geholfen zu haben.
brigitta-sammler.de

hi chris,
sorry für meine späte antwort,
am besten pauschal ein fahrtenbuch führen,
ist zwar aufwendig, anstrengend und nervtötend,
kann dir aber helfen späteren ärger aus dem weg zu gehen.
viel glück,
norman