Nachweise für VMA bei Auswärtstätigkeit

hallo,

gibt es eine nachweispflicht in form von aufstellungen bei typischen berufen mit einem weiträumigen arbeitsgebiet, die ab 2008 unter den begriff „auswärtstätigkeit“ fallen (vorher einsatzwechseltätigkeit) um die verpflegungsmehraufwendungen geltend zu machen?

konkret ginge es um einen bankberater (selbständig), der täglich zwischen 8-10 filialen in einem gebiet um die 25km abklappert.

kann der ohne nachweis (natürlich unterstellt und typisch, dass er die 8h täglich überschreitet) den VMA geltend machen?

gruß inder

p.s. bitte nur ernst gemeinte zuschriften :smile: