Pkw Privat- oder Betriebsvermögen, 40.000km-Grenze
Hi !
In einem ersten Schritt ist stets zu prüfen, ob das Fahrzeug Privat- oder Betriebsvermögen darstellt. Hierfür sollte über einen Referenzzeitraum von 3 Monaten ein Fahrtenbuch geführt werden. Wenn aus diesem hervorgeht, dass der betriebliche Nutzungsanteil weniger als 50% ausmacht, handelt es sich bei dem Kfz um Privatvermögen und es können die € 0,30 je betrieblich gefahrenem Kilometer in der Gewinnermittlung abgezogen werden. (Sollte der betriebliche Nutzungsanteil über 50% liegen, bitte noch mal nachfragen).
Als Nachweis für die betrieblich veranlassten Fahrten sollte dann ein Fahrtennachweisheft geführt werden, aus dem sich ergibt, wann man wohin wie weit gefahren ist. Diese Angaben können dann auch mit einem (Tätigkeits-) Kalender kombiniert einen guten Nachweis ergeben.
Wenn die Jahresfahrleistung (also private und berufliche Kilometer zusammen) des Fahrzeugs allerdings die 40.000km-Grenze überschreitet, ist der Ansatz der € 0,30/km nicht mehr zulässig. In diesen Fällen sind nur die tatsächlichen Kosten abzugsfähig. Dazu müßten dann sämtliche Kosten nachgewiesen werden, die dann im Verhältnis als betrieblicher Aufwand angesetzt werden können.
BARUL76
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