Hallo,
vor ca. 5 Jahren habe ich eine Wohnung gekauft, die auf ein altes Haus aufgestockt wurde. Um führ dieses Bauvorhaben eine Baugenehmigung zu bekommen verlangt die Stadt, dass 1,5 Stellplätze dieser Wohnung zugeteilt werden. In der Baugenehmigung wurde das auch getan, jedoch wurde da auf Stellplätze verwiesen, die erst in der Zukunft gebaut werden sollten.
Es kahm wie es kommen musste, Die Stellplätze wurden nicht gebaut! Muss ich jetzt Angst haben, dass ich durch die fehlenden Stellplätze eigentlich keine Baugenehmigung habe und die Wohnung eigentlich nicht rechten ist?
Die Stadt hält sich bedeckt und sagt, wo kein Kläger da kein Richter. Aber was ist, wenn ich die Wohnung mal verkaufen will?
Fragen über Fragen!
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Stellt sich mal als erstes die Frage, wer denn die Stellplätze bauen hätte müssen und wer welche Wohnung mit welchen auflagen gekauft hat usw.
Guten Tag,
Stellt sich mal als erstes die Frage, wer denn die Stellplätze
bauen hätte müssen und wer welche Wohnung mit welchen auflagen
gekauft hat usw.
Hallo! Erst mal Danke für die Antwort.
Die Stellplätze hätten von dem Bauträger erstellt werden müssen. Im Kaufvertrag stand nicht von dieser Sache. Da wurde nur auf einer Vorhandenen Baugenehmigung gesprochen. Klar kann ich nun an den Bauträger gehen. Aber bei dem weiß ich nicht mal ob es den noch gibt! :o(
Hi,
ich würde das so sehen: Die Plaäne sind erstmal maßgeblich. Die Stellplätze müssen dort ja auch verzeichnet sein. Es wird im Bauplan nicht festgelegt, wie diese beschaffen sein müssen. Es reicht sogar aus, wenn diese Stellplätze eine befahrbare Gartenfläche sind.
Was hindert nun daran, diese Stellplätze so zu nutzen? Solange das theoretisch machbar ist kann nicht viel passieren. Es sollte nur sichergestellt werden, dass die „Planflächen“ jederzeit so herzurichten sind. (Also keine Bäume darauf pflanzen … die bekommt man u.U. nicht mehr gefällt)
Keine sorge, solange du die Flächen nachweisen kannst geht das in Ordnung, schwieriger wirds beim Verkauf, wobei ich da dann zur Sicherheit auf die fehlenden Stellplätze hinweisen lassen würde. Aber die Baugenehmigung an sich ist gültig, für die Wohnung und die Parkplätze.
Gruß Tom