Nachweislich falsche Heizkosten - Zahlungspflicht?

Hallo Forum,

folgender Fall:

Mieter M wohnt im Jahre 2006 vom 01.01. bis zum 31.08. in einer Mietwohnung (danach Auszug nach fristgerechter, mieterseitiger Kündigung).

Im September 2007 erhält M Kenntnis von der Nebenkostenabrechung der Vermieterfirma VM. Darin werden für den Nutzungszeitraum von 8 Monaten in 2006 astronomische Nachzahlungen verlangt, die auf die erhöhte Heizkostenabrechnung der Firma T zurückzuführen sind. So sind die Heizkossten für 8 Monate absolut teurer als für das ganze Jahr 2005.

VM besteht auf der Nachzahlung. M beginnt eingene Nachforschungen (die ich Euch erspare).

M findet heraus, dass die Firma T zwei Heizkostenverteiler (Verdunster) an zwei Heizungen vertauscht hat. Es handelt sich um Heizungen, die auch einen deutlichen Größenunterschied haben. Da korrekt in Strichen und nicht in mm abgelesen wurde, ist die Quelle der hohen Heizkosten ausgemacht.

M hat nun fotografisch (mit Hilfe des Nachmieters) festhalten können, dass die Heizkostenverteiler nach wie vor vertauscht sind.

M legt nun Wiederspruch gegen die Abrechnung ein und begründet dies mit den vertauschten Verteilern gegenüber VM.

Frage: Muss M sich eine Umrechnung der Skalen und somit eine Neuberechnung gefallen lassen oder ist die gesamte Abrechung hinfällig und M ist fein raus?

Kompliziert! Danke für Eure Mühe

Grüße

Schildmann

Hallo Schildmann

Hallo Forum,

folgender Fall:

Mieter M wohnt im Jahre 2006 vom 01.01. bis zum 31.08. in
einer Mietwohnung (danach Auszug nach fristgerechter,
mieterseitiger Kündigung).

Im September 2007 erhält M Kenntnis von der
Nebenkostenabrechung der Vermieterfirma VM. Darin werden für
den Nutzungszeitraum von 8 Monaten in 2006 astronomische
Nachzahlungen verlangt, die auf die erhöhte
Heizkostenabrechnung der Firma T zurückzuführen sind. So sind
die Heizkossten für 8 Monate absolut teurer als für das ganze
Jahr 2005.

VM besteht auf der Nachzahlung. M beginnt eingene
Nachforschungen (die ich Euch erspare).

M findet heraus, dass die Firma T zwei Heizkostenverteiler
(Verdunster) an zwei Heizungen vertauscht hat. Es handelt sich
um Heizungen, die auch einen deutlichen Größenunterschied
haben. Da korrekt in Strichen und nicht in mm abgelesen wurde,
ist die Quelle der hohen Heizkosten ausgemacht.

M hat nun fotografisch (mit Hilfe des Nachmieters) festhalten
können, dass die Heizkostenverteiler nach wie vor vertauscht
sind.

M legt nun Wiederspruch gegen die Abrechnung ein und begründet
dies mit den vertauschten Verteilern gegenüber VM.

Frage: Muss M sich eine Umrechnung der Skalen und somit eine
Neuberechnung gefallen lassen oder ist die gesamte Abrechung
hinfällig und M ist fein raus?

Es ist doch immer wieder interessant, was für Gedankengänge bei Mietern umgehen um sich vor irgendwelchen berechtigten Zahlungen zu drücken…
Selbstverständlich muss nach der Neuberechnung bezahlt werden!!!
Fehler werden überall gemacht und damit kann ja wohl die Bezahlung einer dann vielleicht unstrittigen Abrechnung nicht verweigert werden.

Kompliziert! Danke für Eure Mühe

Grüße

Schildmann

LG
Mikesch

Hallo!

Es ist doch immer wieder interessant, was für Gedankengänge
bei Mietern umgehen um sich vor irgendwelchen berechtigten
Zahlungen zu drücken…
Selbstverständlich muss nach der Neuberechnung bezahlt
werden!!!
Fehler werden überall gemacht und damit kann ja wohl die
Bezahlung einer dann vielleicht unstrittigen Abrechnung nicht
verweigert werden.

Ich finde es eher erstaunlich welche Handstände (und das ist nicht übertrieben) ein Mieter drücken muss, um solchen überzogenen Forderungen (wenn auch, in diesem Fall vermutlich, nicht beabsichtigt) auf die Schliche zu kommen. Nicht nur, dass von Seiten des Vermieters VM oder der Fa. T keinerlei Hilfe beim Erklären der Abrechnung vorhanden war, ging man selbstverständlich von Seite des VM von einer voll berechtigten Forderung aus.

Nichts für ungut. Danke für Deine Antwort.

Gibt es andere Antworten? :wink:

Grüße und munter bleiben!

Schildmann

Frage: Muss M sich eine Umrechnung der Skalen und somit eine Neuberechnung gefallen lassen oder ist die gesamte Abrechung hinfällig und M ist fein raus?

Ehrlich gesagt lockt auch mich die Art der Fragestellung zu Empörung und Widerspruch … aber ich bleib ruhig :wink:

M darf eine korrigierte Abrechnung hinsichtlich der Heizkosten (d.h. eine Berichtigung der inhaltlichen Fehler) verlangen.
„Fein raus“ ist er damit nicht - warum sollte er?

Durch den Einfluss der Skalierung (Größenunterschied = Heizleistung) kann sich aus „abgelesene Einheiten * Skalierung = abzurechnende Verbrauchseinheiten“ tatsächlich ein größerer Unterschied ergeben. Der „gemeine M“ :wink: neigt aber i.d.R. dazu, hier weit höhere Auswirkungen in Geld zu befürchten/zu erhoffen als sich dann tatsächlich herausstellt.

Ein Fehler bei nur einem Heizkörper und bei nur 610 von 1000 GTZ (Jan-Aug) wird unterm Strich üblicherweise nicht zu so hohen Differenzen führen, dass es M vom Stuhl haut.
Laut Heizkostenverordnung sind ja zunächst min 30/max 50 % der Gesamt-Heizkosten als Grundfläche nach Wohnfläche umzulegen; lediglich der Rest von 50/70 % nach Verbrauch.
Bei der „Quelle der hohen Heizkosten“ dürfte die größere Rolle spielen, dass die letzten Jahre die Energiekosten Ø 15-20 % jährlich gestiegen sind
zu GTZ: http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl

M.E. blicken viele VM’s bei der Heizkostenabrechnung genausowenig durch wie M’s - und sind einfach nur froh, eine ordentlich aussehende Abrechnung an die M’s weiterrreichen zu können. In Abrechnungsunternehmen arbeiten aber auch nur ganz normale Menschen, denen Fehler unterlaufen können. Gut, wenn es dann andere gibt, die den Fehler finden …

Die eingehende Prüfung einer Abrechnung erfordert schon einen immensen Zeitaufwand. Dabei ist mir z.B. auch schonmal ein Skalierungsfehler aufgefallen. Letztendlich betrug aber die Differenz in 12 Monaten/1000 GTZ unter 20 Euro … (dafür einen Tag zu rechnen, kann man nur als Hobby betrachten).

Wenn sich durch Falschskalierung des einen Heizkörpers tatsächlich eine immense Mindermenge an Einheiten ergibt, auf die die entstandenen Gesamtkosten zu verteilen sind, dann wird bei Neuerstellung der Abrechnung logischerweise der umzulegenden Preis je Einheit für alle (Mieter/Heizkörper) deutlich teurer. Bei der Höhe der Differenz in Geld kommt’s also entscheidend darauf an, wieviel Anteile die Verbrauchseinheiten der beiden vertauschten Heizkörper am Gesamtobjekt ausmachen.

Zur Frage der Zahlungspflicht
Voraussetzung für die Fälligkeit ist lediglich der Zugang einer formell ordnungsgemässen Abrechnung

Allgemein
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn17072…
http://www.vermieter-ratgeber.de/index.php?id=274

Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
http://www.oelmaier.com/index.php?id_seite=1101916597

Ist nur ein exakt bestimmbarer einzelner Posten nicht korrekt, dann wird dadurch nicht die Fälligkeit der gesamten Abrechnung ausgesetzt. Es darf daher bis zum Vorliegen der inhaltlich korrekten Abrechnung nur ein angemessener Betrag zurückbehalten werden.

Neuberechnung gefallen lassen oder ist die gesamte Abrechung
hinfällig und M ist fein raus?

Als Marineoffizier kennst Du das ja: ein kleiner Fehler
in der Reisekosten- und Trennungsentschädigungsabrechnung und schon ist der
Dienstherr fein raus und muss überhaupt gar nichts mehr an Dich zahlen :wink:

Trobi

Frage: Muss M sich eine Umrechnung der Skalen und somit eine Neuberechnung gefallen lassen oder ist die gesamte Abrechung hinfällig und M ist fein raus?

Ehrlich gesagt lockt auch mich die Art der Fragestellung zu
Empörung und Widerspruch … aber ich bleib ruhig :wink:

OK, ich gebe zu, dass die Formulierung „fein raus“ unpassend gewählt wurde. Schliesslich wäre es für Mieter M gut, so etwas zu wissen, damit er nicht zum Ende das Nachsehen hat.

Ein Fehler bei nur einem Heizkörper und bei nur 610 von 1000
GTZ (Jan-Aug) wird unterm Strich üblicherweise nicht zu so
hohen Differenzen führen, dass es M vom Stuhl haut.

In diesem fiktiven Beispiel hat der Heizkörper eine tatsächliche Heizleistung von 1618 Watt, berechnet wurden 2292 Watt. Ist das ein eher kleiner oder großer Unterschied? Es geht fiktiv um 25 Stricheinheiten. Für die fixen Heizkosten wurde fiktiv die Gradtagszahltabelle benutzt - damit besteht seitens M natürlich kein Problem.

Darüber hinaus: Danke für die Anwort.

Frohes Neues und Gruß

Schildmann

In diesem fiktiven Beispiel hat der Heizkörper eine tatsächliche Heizleistung von 1618 Watt, berechnet wurden 2292 Watt.
Ist das ein eher kleiner oder großer Unterschied?
Es geht fiktiv um 25 Stricheinheiten. Für die fixen Heizkosten wurde fiktiv die Gradtagszahltabelle benutzt - damit besteht seitens M natürlich kein Problem.

Wie gesagt Ableseeinheiten * Skalierungsfaktor = Verbrauchseinheiten
Man kann das nur beurteilen, wenn man die Werte der vertauschten Heizkörper kennt und die Anzahl der Gesamt-Verbrauchseinheiten des Objektes.