Nachweislicher Materialfehler bei OP. Hersteller will nicht haften

Hallo Forum!

Ich habe eine nette Aufgabe bekommen, für eine ältere Dame im Internet über die Möglichkeiten zu ihrem Fall zu recherchieren.

Hier eine kurze Beschreibung: Vor etwa zwei Jahren hat die Dame in einer Augen-OP sich eine Kunststofflinse gegen den grünen Star einsetzen lassen. Kurze Zeit später wurde das Produkt aufgrund eines Materialfehlers zurückgerufen. Auch ihre Linse fing an, sich zu vertrüben, worauf eine zweite OP folgen musste. In dieser wurde die Linse herausgenommen. Über den vorhandenen Materialfehler sowie der „Rückrufaktion“ der Linse wurde sie aufgeklärt. Alle Kontaktversuche mit dem Hersteller wurden abgeblockt, so dass dieser auch keine Haftung für den Materialfehler übernehmen will.

Die aktuelle Lage gestaltet sich auch noch kompliziert, da die Dame über keine gültige Rechtsschutzversicherung verfügt.

Daher meine Fragen:
Welche Möglichkeit(en) hat die Dame, um den Hersteller zur Verantwortung zu ziehen und wie?
Kann man sich noch nachträglich „nachversichern“?
Gibt es hier auch eine Verjährungsfrist? Ab wann beginnt diese?
Und was ist im besten Falle noch herauszuholen? Kostenübernahme für neue OP, Schmerzensgeld, etc.?

Für die Antworten oder Ratschläge bin Euch sehr dankbar, da ich auf diesem Gebiet komplett ahnungslos bin :frowning:

Vielen Dank schon mal im Voraus…

Linse gegen den Grünen Star ??

Gegen den Grauen Star sicher . Gegen den Grünen Star gibt es keine Rettung, nur ein zeitliches Aufschieben.

Beim Grünen Star verengt sich das Blickfeld und man spritzt das Auge, damit der Augeninnendruck wieder verbessert wird.

Ich bitte um Verzeihung. Dann wird es wohl der graue Star sein.
Wie bereits erwähnt, mache ich das im Auftrage. Die Sachlage ändert sich hierdurch nicht.

Wer also mir/uns helfen kann, dem bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße…

Wo ist das Problem ? Will man unbedingt Geld herausschlagen ?
Gibt es bleibende Schäden ? Gab es Folgeschäden, Schmerzen ?

eine Linse musste getauscht werden, na gut, das ist etwas lästig aber nicht wirklich ein schwerwiegendes Problem. Die Kosten hat die Krankenkasse zu 100 % übernommen, oder etwa nicht ?
Wenn dann wäre doch die Kasse geschädigt .

MfG
duck313

naja - jede OP stellt eine Körperverletzung dar, auch wenn nicht schmerzhaft.
Dann noch die Zeit, die man aufwendet + die Angst, die man hat weil ja was schiefgehen kann.

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Schon mal eine Augen-OP gehabt? Selbstverständlich gibt das Schmerzen und Einschränkungen! Und ebenso selbstverständlich ist jede OP eine Körperverletzung und Risikobehaftet!

Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum der Geschädigte hier auf eine Entschädigung verzichten soll!
Gruß
anf

Ein brennendes Haus kann man nicht versichern, das ist doch wohl logisch!

Was sagt die Krankenkasse denn dazu?
Gruß
anf

Alles zugestanden und verständlich.

Nur störe ich mich an " 2 Jahre her" und " … wie viel noch herauszuholen ist" und wann " etwas verjähren würde".
Und das man weder Rechtsschutzversicherung hat und dann noch Nachfrage ob man " das irgendwie nachholen könne".

Wenn der Linsenhersteller nicht von sich aus eine Entschädigung anbietet ((ist das denn so - hat man ihm eine solche bezifferte Forderung gestellt ?) dann bleibt doch in unserem Rechtssystem nur die Klage.
Und hier sollte man sich an die mitbetroffenen Patienten wenden, denn es wird doch viele getroffen haben, deren Linsen vorsorglich ausgewechselt werden mussten.
Gibt es da keine Patienteninitiative, die vielleicht schon gemeinsam klagen und deren Klage man sich anschließen könnte ?

MfG
duck313

Dann denk mal über die andere Seite nach. Da ist dann eine ältere Dame, die sich mit der Gesetzeslage nicht auskennt. Und nun jemand gefunden hat, der sich ebenfalls nicht auskennt, aber wenigstens die Mühe macht, sich mal zu erkundigen.
Und dann kommt einer wie Du und wirft ihm Abzockerei vor.
Findest Du das wirklich hilfreich?
Gruß
anf

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(1) Der Anspruch nach § 1(Produkthaftungsgesetz) verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.

Hier wird man den Zeitpunkt ab Info des Herstellers an die Patienten über den Produktfehler an den Linsen nehmen müssen.

Erst einmal vielen Dank allen, die sich sachlich hierzu gemeldet haben.

An dieser Stelle noch ein Nachtrag:
Bei der eingesetzten Linse handelte es sich um ein Premiumprodukt, bei dem die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten für die Vor- und Nachsorge sowie die OP-Kosten teilweise übernimmt.
Mehrkosten müssen von dem Patienten selbst getragen werden. Diese belaufen sich auf etwa 3.000€ pro Auge.
Von dieser Summe sollten zumindest die Kosten für die Linse erstattet werden. Oder ist diese Forderung nicht nachvollziehbar? :frowning:

Mit der Nachversicherung war ich auch der Meinung, dass so etwas nicht gibt. Angeblich hat „Jemand“ in der Werbung gesehen, dass Versicherungen geben soll, die man abschließen kann wenn „schon was passiert ist“.
Wer weiß? Bin ja auch nicht allwissend :smile: