Nachweispflicht Anlageform u. Zinsen Mietkaution

Hallo,

Der Vermieter hat die ihm überlasse Mietkaution bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz und getrennt von seinem Vermögen anzulegen.

Kann man darauf bestehen, vom VM einen Nachweis zu erhalten wo die Kaution angelegt wurde, und wie hoch die Verzinsung tatsächlich war?
Also quasi das Sparbuch, oder die Abrechnungen des Kreditinstituts.

Auf welchen Paragraphen könnte man sich dabei berufen?

TM

Auf welchen Paragraphen könnte man sich dabei berufen?

BGH-Urteil vom 20.12.2007 (IX ZR 132/06):
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Vorletzer Satz aus der Pressemitteilung.

Gruß

Joschi