Angenommen, zwischen dem Arbeitsplatz und dem zentralen
Lebensmittelpunkt liegen mehr als 500 km und man fährt wöchentlich „heim“,
um Freundin, Familie und Freunde zu besuchen.
Ist es nicht so, dass sowohl bei Nutzung des privaten Pkws als auch
bei Nutzung der Bahn bis zu einer Obergrenze von 4500 Euro in der
Regel keine Nachweispflicht besteht.
Gilt dies auch, wenn man sowohl mit Privat Kfz als auch mit der Bahn heim fährt und in beiden Fällen jeweils unterhalb der 4500 Euro, zusammen jedoch darüber liegt?
Ist es nicht so, dass sowohl bei Nutzung des privaten Pkws als
auch
bei Nutzung der Bahn bis zu einer Obergrenze von 4500 Euro in
der
Regel keine Nachweispflicht besteht.
Diese Grenze hat nichts mit einem Nachweis oder der Glaubhaftmachung zu tun. Wenn das Finanzamt Nachweise haben möchte, dann muss man die auch vorlegen und wenn man es nicht kann oder es dem Finanzamt unplausibel vorkommt, dann muss man mit der Streichung der Aufwendungen rechnen.
Das Gesetz sagt zumindest nicht, dass das Finanzamt irgendwas ohne Nachweis anerkennen muss nur wenn das ein Steuerpflichtiger beantragt.
Stellt sich bloß die Frage, wie ich den Nachweis erbringen kann.
Und wie ist es, wenn der Lebenspartner zum auswärtigen Partner fährt ?
Wenn er nicht arbeitet wäre dies eventuell sogar sinnvoller.
cu