Hallo,
könnt Ihr mir sagen, wer bei einem Kaufvertrag die Nachweispflicht der Kaufpreiszahlung hat? Falls der Käufer sie haben sollte, reicht es dann aus, wenn der bspw. behaupten würde, er hätte einen Zeugen, daß er mir den Kaufpreis bar gegeben hätte? Ich befürchte so etwas und denke daran, einen Mahnbescheid zu beantragen. Wie sieht’s da aus?
Gruß Stefan