Nachweispflicht Fahrschule/Fahrstunden

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Wenn man den Führerschein macht und von der Fahrschule eine falsche Rechnung über die Fahrstunden bekommt, muss die Fahrschule dann, wenn man darum bittet, das Fahrtennachweisbuch zeigen, damit man selbst zählen kann? Im Fahrtennachweisbuch der Fahrschule wird normalerweise bei jeder einzelnen Stunde durch den Schüler unterschrieben.
Was wenn sich die Fahrschule weigert das Fahrtennachweisbuch vorzuzeigen und einfach eine neue Rechnung schickt in der mit dem Anwalt gedroht wird?

Vielen Dank für die Hilfe

Was genau möchtest du wissen? Eine falsche Rechnung muss in der falschen Höhe selbstverständlich nicht beglichen werden. Das ist doch klar. Zur Vorlage ist die Fahrschule nicht verpflichtet, vor Gericht wird sie aber ohne Vorlage nicht weiterkommen. Spätestens dann zeigt sich ja die falsche Rechnung. Wenn dann der richtige Betrag ermittelt wird, muss man diesen als Beklagter sofort anerkennen, und schon bekommt die Fahrschule auch die Kosten auferlegt.

Wissen möchte ich, ob man es jetzt auf Post vom Anwalt ankommen lassen muss, oder ob man vorher schon sagen kann, dass laut Paragraph sowieso ein Recht darauf besteht, das selber mal in dem Fahrtenbuch nachzuzählen.

Ich fände halt, dass das Problem so am einfachsten aus der Welt zu schaffen wäre, da es mittlerweile zwei Rechnungen mit verschiedenen Stundenanzahlen gibt und eine Fahrschule, die sich weigert die Korrektheit der Rechnung zu beweisen.

Wissen möchte ich, ob man es jetzt auf Post vom Anwalt
ankommen lassen muss, oder ob man vorher schon sagen kann,
dass laut Paragraph sowieso ein Recht darauf besteht, das
selber mal in dem Fahrtenbuch nachzuzählen.

Dieses Recht besteht wie gesagt nicht. Also kann man nur darauf hinweisen, dass die Einschaltung eines Anwaltes oder die Erhebung einer Klage ein Eigentor wäre.

Ich fände halt, dass das Problem so am einfachsten aus der
Welt zu schaffen wäre, da es mittlerweile zwei Rechnungen mit
verschiedenen Stundenanzahlen gibt und eine Fahrschule, die
sich weigert die Korrektheit der Rechnung zu beweisen.

Das wird vor Gericht wie gesagt das Problem der Fahrschule sein, nicht das des Schülers.