Hallo Zusammen!
Ich habe eine 2 Jahre alte Forderung von einer Inkasso bekommen, wegen dem Telefonrechnung. Ich habe nachgeforscht und sichergestellt, dass ich dieser Rechnung vor 2 Jahre doch bezahlt habe. So habe ich auch geantwortet an der Inkassofirma. Die fordern von mir jetzt eine Kopie von dem Kontoauszug. Ich habe denen geschrieben, dass ich diese Kontoauszug Kopie nur gegen einen Aufwandgebühr in Höhe von 25 EUR senden kann (ja…warum denn nicht?). Daraufhin habe ich Rückmeldung bekommen, dass ich die Kopie von dem Kontoauszug senden MUSS, weil ich in einem Nachweispflicht bin! Ist das so? Wem muss ich denn Nachweisen? Vor Gericht evtl. aber doch nicht vor irgendwelche Inkasso, oder? Ich bin der Meinung, wenn die mich verklagen, dann zeige ich dem Richter dieses Auszug, ansonsten nur gegen 25 eur Gebühr
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Habe ich Recht oder Inkasso?
Für die Kommentare im Voraus sehr dankbar!
grüß aus Hamburg
Hallo Alex2012,
man kann nicht immer sicher sein, dass eine Überweisung auch angekommen ist. Insofern ermöglicht dein Beleg dem Gläubiger womöglich, den Fehler genauer zu lokalisieren - hier etwa bei deiner Bank, oder bei seiner Bank, oder gar bei einem Zahlendreher.
Für den Gläubiger stellt sich die Frage, ob er selbst geschlampt hat. Das glaube ich nicht, denn dann bliebe er jetzt schon auf den Kosten für das Inkasso-Verfahren sitzen, plus spätere eventuelle Verfahrenskosten. Auszuschließen ist das nicht, aber nicht sehr wahrscheinlich. Insofern ist dein Plan des Aussitzens sehr wahrscheinlich nicht angebracht.
Denn du hattest damals eine Bringschuld. Ob du gebracht hast, weißt du nicht genau. Kannst du einen Zahlendreher ausschließen? Also dass vielleicht ein Dritter das Geld bekommen hat?
Kannst du einen Fehler deiner Bank ausschließen? Dann wärest du für die dadurch aufgelaufenen Kosten haftbar - und könntest zwar deine Bank in Regress nehmen dafür, aber womöglich nicht vollständig!
Denn du hast ja eine Pflicht zur Schadensminderung. Diese greift wohl auch hier gegenüber deiner Bank. Mutmaßlich einerseits gesetzlich, womöglich andererseits vertraglich, als sogenannte Nebenpflicht.
Selbe oder ähnlich Pflichten hast du auch gegenüber deinem Gläubiger. Ihm darfst du selten ohne Folgen mit Schikanen aufwarten - siehe dazu das Schikane-Verbot im BGB und den Grundsatz von Treu und Glauben ebenda und in Wikipedia.
Eine Gebühr von 25,- Euro für das Anfertigen und Versenden einer Kopie klingt auch reichlich schikanös - und ist ja wohl auch so gedacht. Diese Forderung wird am Ende wohl nicht haltbar sein - egal, wie die Sache mit Treu und Glauben sonst ausgehen wird.
Gruß aus Berlin, Gerd
Hi,
na ja,so gesehen hast Du recht - müssen,tust Du in diesem Fall nix allerdings nur dann,wenn Du dir auch absolut sicher bist,daß die Forderung längst bezahlt ist.
Ich allerdings wurde an Deiner Stelle die Kopie des Auszugs rausschicken um weitere Komplikationen zu vermeiden.Sicherlich hast Du im Leben besseres zu tun als Dich immer wieder mit solch einer Sache zu beschäftigen.
Ist halt meine Meinung.
Gruß
Hallo,
das Inkassobüro ist in der Nachweispflicht, sie behauptet ja, dass du nicht gezahlt hast. Deswegen würde ich entspannt abwarten. Klagen werden sie wohl kaum, denn durch deinen Nachweis würden sie verlieren und die Kosten tragen. Selbst mit einem Mahnbescheid würden sie da nicht weit kommen. Deswegen in Ruhe abwarten und die Briefe von der Inkassofirma in einen Ordner ablegen.
Dies stellt keine Rechtsberatung dar sondern ist meine persönlich Meinung und spiegelt die Herangehensweise wider, die ich wählen würde.
Gruß
who_knows