Nachweispflicht Vermieter?

Hallo zusammen,

Mieter hat etwas weniger als 5 Jahre in einer möblierten
Wohnung gewohnt, diese fristgerecht gekündigt und ist letztendlich ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter einen neuen Teppich verlangt (inkl. Verlegung etc.).

Wie sieht es aus mit der Nachweispflicht? Muss der Vermieter dem Mieter das Alter des Teppichs und die damals entstandenen Kosten nachweisen (können)? Und wenn er das nicht kann, was passiert dann?

Und wie kann man zurückverfolgen wie der Teppich verlegt wurde (der Mieter geht nämlich davon aus, dass der alte Teppich nicht wie im Kostenvoranschlag mit einer „Vliess-Fixierung“ verklebt wurde)?

Gruß

Der Vermieter kann vom Mieter grundsätzlich keinen neuen Teppichboden verlangen! Wurde ein vorhandener Teppichboden mutwillig bzw. über das nomale Maß der üblichen Abnutzung hinaus beschädigt, dann haftet der Mieter für die nachgewiesen Sachbeschädigung.

Hallo,

verlangen kann ein VM ja im Prinzip alles. Ob der Mieter auch leisten muss, kommt auf verschiedene Dinge an. Zunächst - wie fast immer - auf den Mietvertrag.

Gehen wir davon aus, dass ein „normaler“ Mietvertrag mit einem monatlichen Aufschlag für die Möblierung abgeschlossen wurde, dann gilt das ganz normale Mietrecht auch für diese Wohnung.

Abgesehen davon, dass nach meiner bescheidenen Meinung nach der VM sowieso schon i.d.Regel einen Zuschlag für die Be- und damit auch Abnutzung der Möbel (und Teppichböden) erhält gilt dann aber folgendes zu Teppichboden:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/teppic…

Bei normaler Nutzung der Wohnung wäre der Mieter also lediglich schadensersatzpflichtig und nicht automatisch verpflichtet auf Wunsch oder Verlangen des VM den gesamten Teppichboden neu zu verlegen.

Und wenn überhaupt etwas in Frage kommt, dann also bitteschön nur den Zeitwert.

Gruß
Nita (kein Anwalt und auch keine Anwältin)

Das weiß ich schon, aber Danke für die Mühe.

Die Frage ist wirklich nur wie und ob der VM nachweisen muss wie alt, wie teuer, wie verlegt etc. der Teppich ist?

Hallo,

da der VM nur den Zeitwert eines Teppichbodens verlangen kann, wird er wohl auch nachweisen müssen bzw. wollen, wie alt der Teppichboden gewesen ist.

Vom Beispiel ausgehend: Der Mieter wohnt knapp 5 Jahre in der Wohnung. Der VM belegt, dass der Teppich kurz vorher flammneu reingekommen ist.

Ob verklebt, gespannt, lose oder schwimmend oder sonstwie verlegt muss der VM m.W. nicht nachweisen. Er muss auch nicht dem Mieter Gelegenheit geben, selbst einen neuen Teppichboden verlegen zu können. Steht alles in dem Link im ersten Post (unten).

Ersetzt werden muss (Zitat aus dem Link): der erforderliche Geldbetrag, d.h. die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte. (= so die Umschreibung des BGH - NJW 92, 1619).

Gruß
Nita