Nachweiß für Unterhaltzahlungen für Vermieter

Ich, 18, Schülerin, möchte von Zuhause ausziehen. Ich bekomme von meinen Eltern (getrennt) zusammen ca. 400 Euro Unterhalt. Dazu kommen noch 185 Euro Kindergeld und ich habe einen Nebenjob bei dem ich +300 Euro verdiene.

Der Vermieter von meiner, hoffentlich zukünftigen Wohnung, möchte jetzt einen Nachweiß von meinem Einkommen. Wie gebe ich ihm diesen (ich hab ja keine Unterlagen, dass ich so und so viel Unterhalt bekomme - wurde mündlich von meinen Eltern vereinbart).
Bei meinem Nebenjob arbeite ich auf Anfrage (aber mindestens 12 Stunden pro Woche). Da es nur eine Aushilfstätigkeit ist, habe ich keinen Vertrag unterschrieben.

Auch ohne diese Zahlungen kann ich meinen Lebensunterhalt locker von meinem Erbe bezahlen.
Der Vermieter meinte, ein Kontoauszug würde dafür nicht genügen.

Wie kann ich dem denn jetzt zeigen, dass ich die Wohnung bezahlen kann? Eine Bürgschaft kommt für mich nicht in Frage, weil ich selbstständig werden möchte und, wenn meine Eltern immernoch eine Bürgschaft hätten, würde das ja kontraproduktiv sein.

Meine Eltern wissen zwar, dass ich ausziehen möchte, aber (wir haben ja auch schon den Unterhalt so abgeklärt), aber dass ich WIRKLICH ausziehe möchte ich ihnen erst sagen, wenn ich die Wohnung sicher habe. Ich möchte die Wohnung alleine klarmachen und nicht schon wieder auf ihre Unterstützung angewiesen sein.

Außerdem, wie kann ich nachweisen, dass ich Kindergeld bekomme? Kriegt ja jedes Kind in der 1. Ausbildung, aber der Vermieter möchte das ja auch wissen.

Ich, 18, Schülerin, möchte von Zuhause ausziehen. Ich bekomme
von meinen Eltern (getrennt) zusammen ca. 400 Euro Unterhalt.
Dazu kommen noch 185 Euro Kindergeld und ich habe einen
Nebenjob bei dem ich +300 Euro verdiene.

Der Vermieter von meiner, hoffentlich zukünftigen Wohnung,
möchte jetzt einen Nachweiß von meinem Einkommen. Wie gebe ich
ihm diesen (ich hab ja keine Unterlagen, dass ich so und so
viel Unterhalt bekomme - wurde mündlich von meinen Eltern
vereinbart).
Bei meinem Nebenjob arbeite ich auf Anfrage (aber mindestens
12 Stunden pro Woche). Da es nur eine Aushilfstätigkeit ist,
habe ich keinen Vertrag unterschrieben.

ich glaube schon,das man dir eine Bescheinigung gibt,was du verdienst

Auch ohne diese Zahlungen kann ich meinen Lebensunterhalt
locker von meinem Erbe bezahlen.
Der Vermieter meinte, ein Kontoauszug würde dafür nicht
genügen.

man kann sich auch anstellen

Wie kann ich dem denn jetzt zeigen, dass ich die Wohnung
bezahlen kann? Eine Bürgschaft kommt für mich nicht in Frage,
weil ich selbstständig werden möchte und, wenn meine Eltern
immernoch eine Bürgschaft hätten, würde das ja kontraproduktiv
sein.

Meine Eltern wissen zwar, dass ich ausziehen möchte, aber (wir
haben ja auch schon den Unterhalt so abgeklärt), aber dass ich
WIRKLICH ausziehe möchte ich ihnen erst sagen, wenn ich die
Wohnung sicher habe. Ich möchte die Wohnung alleine klarmachen
und nicht schon wieder auf ihre Unterstützung angewiesen sein.

Außerdem, wie kann ich nachweisen, dass ich Kindergeld
bekomme? Kriegt ja jedes Kind in der 1. Ausbildung, aber der
Vermieter möchte das ja auch wissen.

bei der Familienkasse nachfragen

Der einfachste Weg ist eine Bürgschaft, das hat nichts damit zu tun das du auf deine eltern angewiesen bist. ich weiß selbst wie schwer es ist und das als alleinerziehende mutter von 2 kindern, da kann man froh sein wenn die eltern das unterstützen.
sonst laß dir von deinen eltern ein schreiben aufsetzen was du von ihnen bekommst und laß sie unterschreiben.

mehr kann ich dir leider nicht dazu sagen.
viel glück

Hallo,
in den meisten Fällen wollen Vermieter einen Nachweis über das Einkommen oder eine Bürgschaftserklärung der Eltern.
Es wird Dir nichts anderes übrig bleiben als eine Erklärung von den Eltern über die Unterhaltszahlung zu erhalten. Weiterhin kannst Du einen Verdienstnachweis über den Nebenjb von Deinem Arbeitgeber verlangen. Er muss ja diesen Nebenjob melden, wenn es legal ist und diesen Nachweis muss er Dir vorlegen.
Den Nachweis über das Kindergeld erhältst Du von der Kindergeldstelle.

Viel Erfolg und freundliche Grüße
Udo

Sie werden ohne Ihre Eltern zu informieren (damit diese Ihnen die notwendigen Unterlagen geben) kaum einen Vermieter finden, der mit einer 18-jährigen ohne nachweisliches Einkommen einen Mietvertrag abschließt. Vielleicht kann ein anderer Erwachsener mit nachweislichem Einkommen für Sie die Bürgschaft übernehmen?

MfG

da wirst du schlechte Karten haben. Eine Bescheinigung von der Kindergeldstelle wird man leich bekommen. Aber wenn er sich nicht mit Kontoauszügen abgibt, dann hast du schlechte Karten. Es wird kein Vermieter eine Schülerin ohne Verträgen eine Wohnung geben. Man kann ihn leider nicht zwingen die Auszüge an zu erkennen. Vielleicht kann man zum Amt gehen und sich die Einkommen und das Erbe béstätigen lassen, aber das kann ich jetzt nicht sicher sagen.
Gruß
Agnes

Hallo, lass dir doch eine Bescheinigung geben vom Jobgeber über seinen Verdienst.Das sollte kein Problem sein!
Ansonsten Kaution? Wenn Kaution verlangt wird , ist das ja auch kein Problem für dich? Dann ist es üblich die Kaution im Voraus zu bezahlen. Sollte der Verm. dann noch Zweifel haben Miete zu bekommen, suche eine andere Wohnung!
Mir als Vermieter würde das alles genügen.
LG Petra

Wenn ich so einen -sorry- Kinderkrams lese, frage ich mich, was die Eltern an der Erziehung wohl alles falsch gemacht haben.
Mädel: Bleib daheim, Mutti wäscht die Wäsche und kocht für Dich. Und wenn Du dann irgendwann mal erwachsen geworden bist, dann sehen wir weiter!
Ist man auch mit 18 Volljährig, ist man dennoch noch lange kein Erwachsener.
Ich, der ich Vermieter bin, würde Dich auch grad wieder heim schicken…
Gruß

Hallo Thesista!
Als erstes wäre es wichtig sich nochmal zu überlegen
ob du wirklich als schülerin allein in eine wohnung
ziehen willst.Denk dran das leben ist teuer.Ich würde mich dem vermieter gegenüber
über meinen finanzielen backround nicht äußern.Du mußt
im sagen das die miete zum 1. des monats im voraus
bezahlt wird und wo das geld herstammt ist doch egal.
Wenn er aber drauf besteht wirst du in den sauren apfel
beissen müssen und deine eltern bitten dir eine bestägung auszustellen wieviel geld du monatlich von ihnen beziehst.

Hi,
das ist wieder sie ein verflixte Sache - mündliche Absprachen ohne Nachweise. Das wird Dir so nicht gelingen, einen Nachweis für Deine Einkünfte zu erbringen. Dazu brächtest Du eine schriftliche Vereinbarung mit Deinen Eltern - die würde Deine Absicht u.U. verraten. Aber frage sie doch trotzdem, ob sie Dir einen 2-Zeiler fertigmachen. Vllt. reicht das dem Vermieter.
Zum Kindergeld, da ist festgelegt worden, dass ab 2007 die Familienkassen immer einen Bescheid erteilen müssen. Dieser liegt sicher auch Deinen Eltern vor. Wenn es Dir direkt ausgezahlt wird, dann könnte es klappen, wenn Du eine Kopie bei der zuständigen Familienkasse (angesiedelt bei der Agentur für Arbeit vor Ort) beantragst.
Viel Erfolg und Spaß in der neuen Bude - Gruß Jens

http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=17&softlin…

Hallo thesista,
da bist Du ganz schön in der Zwickmühle der formaljuristischen Schikanen.
Das primäre Problem ist das geregelte, sichere Einkommen - ohne das gibt es heutzutage (fast) keine Wohnung.
1.Suche Dir eine Wohnung bei der es dem Vermieter genügt, daß Du Unterhalt usw. als Einkommen beziehst.
2. Die Erbschaft lass bitte auf dem Festgeldkonto - das brauchst Du später dringender, als jetzt.
3. Eine WG bietet sich an, um um die ersten Erfahrungen zu sammeln -hier fragt kaum jemand nach den Einkommensverhältnissen.
4. Vielleicht gibt es aber auch jemanden, der eine kleine Wohnung so nebenbei vermieten will.
5. In jedem Fall musst Du aber darauf achten, wie die Nebenkosten abgerechnet werden, denn nur in größeren Mietshäusern gibt es nach Wohnung getrennte Zähler für Heizung und Wasser/Warmwasser bzw. Strom hier kommen diverse Verwaltungskosten und andere Nebenkosten-Posten dazu.
Die günstigste Alternative ist da die WG denke ich.
Ich wünsche Dir das Beste
hardy

hallo, sie werden keine zukunftsweisenden nachweise bekommen ausser fuer das kindergeld, den bekommen sie von der kindergeldkasse, ihre nummer sollten ihre eltern kennen. wenn der zukuenftige vermieter ihnen nicht glaubt, und sie einen elternteil nicht als buergen einsetzen moechten, schlage ich vor, sie suchen einen anderen buergen oder besprechen mit dem vermieter, dass er mit ihrem minijob arbeitgeber spricht, um ihnen zu glauben. eine andere nachweismoeglichkeit haben sie meines erachtens nach nicht.

Eine Bürgschaft der Eltern für die Mietzahlungen der Tochter bringt dem Vermieter absolut nichts!

Einzig tauglich für den Vermieter wäre eine Bankbürgschaft für ALLE Forderungen aus dem Mietverhältnis, die die Worte

  • unbefristet
  • unkündbar
  • auf erste Anforderung
  • Hinterlegung ausgeschlossen
    enthält.

Ohne eine solche Bankbürgschaft oder etwas in der Praxis vergleichbares würde ich als Vermieter in so einem Fall nichts vermieten.

Guten Abend,sorry das ich so spät antworte,hatte keinen Netzzugang,- Den Nachweis für das Kindergeld erhälst du bei der Kindergeldkasse.Deine Eltern können dir Schriftlich geben was sie dir an Unterhalt geben.Den Vermieter fragst du was er als Nachweis für das Erbe fordert und den Nebenjob kannst du nicht zählen,da es kein regelmäßiges Einkommen in dem sinne ist.

hallo, damit kenne ich mich nicht so aus tut mir leid. Trotzdem viel GLück.

Also normaler Weise werden die Lohnbescheinigungen der letzten drei Monate verlangt.

Über den Unterhalt muss es ja eine Vereinbarung geben oder es ist anhand der Kontoauszüge vorzuweisen, dass Geld vorhanden ist.

Für das Geld von der Aushilfstätigkeit würde ich mir eine formlose Bestätigung geben lassen, denn die müsste genügen. Einen 400€ kann niemand antasten (Amt, usw.)

Bürgschaft ist das letzte was ich empfehlen kann da es nicht nur einen selbst sondern auch den der bürgt in den Ruin ziehen kann.

Zur Not rede mit deinen Eltern und teile Ihnen dein Vorhaben mit denn du bist schon so weit und erkundigst dich und ich denke sie sehen das du dein Leben allein auf die Reihe bekommst.

Das Kindergeld steht den Eltern zu und diese können frei entscheiden wie dieses verwendet wird. Dies hat den Vermieter nicht zu interessiern.

Mal noch eine weitere Frage die sich mir ergibt?
Ist die Wohnung privat vermietet oder hast du bei einer Wohnungsgesellschaft geschaut?

LG