Ist es anhand eines Gutachtens möglich, das Tuning eines Rollers, der sich zum Zeitpunkt des Gutachtens wieder im Originalzustand befindet, nachzuweisen?
In der laufenden Diskussion gab es recht unterschiedliche Meinungen, vielleicht kann sich ein Experte mal dazu äußern!
bitte gib uns noch ein paar mehr Infos, was gemacht worden
sein könnte.
Ist ein neuerer Automatik-Roller oder eine ältere
Schalter-Vespa gemeint?
es ist ein neuerer Automatik-Roller, falls „Area51“ jemandem ein Begriff ist. welche Änderungen genau gemacht wurden kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber auf jeden Fall anderer Auspuff…Veränderungen am Vergase, Gewichte usw.
bitte gib uns noch ein paar mehr Infos, was gemacht worden
sein könnte.
Ist ein neuerer Automatik-Roller oder eine ältere
Schalter-Vespa gemeint?
es ist ein neuerer Automatik-Roller, falls „Area51“ jemandem
ein Begriff ist. welche Änderungen genau gemacht wurden kann
ich nicht mit Sicherheit sagen, aber auf jeden Fall anderer
Auspuff…Veränderungen am Vergase, Gewichte usw.
Nach Rückbau auf Originalteile gilt folgendes:
Auspuff: nicht nachweisbar.
anderer Vergaser: nicht nachweisbar
andere Gewichte bei Primärantrieb: nicht nachweisbar.