Nachweißverpflichtung des Vermieters wegen Kaution

Hallo ,

ich bin neu hier und stelle gleich mal eine Frage die mir bisher niemand beantworten konnte.
Ist der Vermieter zu einem Nachweiß über die Anlage der Kaution gesetzlich verpflichtet ? Wo kann ich das nachlesen ?
Bitte nicht mit der Frage nach der Verpflichtung zur Anlage verwechseln.
Den § 551 BGB kenne ich.
Könnte ein Mieter aus berechtigten Zweifeln heraus auf einem Nachweiß bestehen ob der VM die Kaution rechtskonform angelegt hat ?

Auf Eure Antworten bin ich gespannt

Hallo,

/t/kontoauszuege–2/4987883/4
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merk…

Gruß
Maja

Bevor da irgendwelche Fragen auftauchen :
Ich bin Vermieter und antworte wie folgt -
Eine auch irgendwie geartete Mietkaution (zahlbar binnen 3 Raten)ist zu gesetzlichen Zinsen anzulegen.
Also gegebenenfalls auf einem Sparbuch mit gegenseitigem (!!!) Sperrvermerk.
Rückfragen ? ([email protected])

Moin,

Also gegebenenfalls auf einem Sparbuch mit gegenseitigem (!!!)
Sperrvermerk.

Als Vermieter würde ich lieber auf eine Kaution verzichten, als eine derartige Gestaltung zu wählen. Wenn es Ärger gibt, und nur dann brauche ich Zugriff auf die Kaution, soll ich mir auch noch die Zustimmung durch den Mieter holen? Da muss ich mir den Wolf klagen um an das Geld zu kommen.
Das Geld muss vom Vermögen des VM getrennt angelegt werden. Dafür hat jede Bank ihr eigenes Konstrukt.
Hier der genaue Gesetzestext: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__551.html

Rückfragen ? ([email protected])

Nein.

Zurück zur Ausgangsfrage:
Der VM ist zur Auskunft verpflichtet -ergibt sich aus 511 BGB-. Verweigert er diese, ist sie einklagbar. Zielführender für den M wäre der Hinweis an den VM auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen(Wer legt der Staatsanwaltschaft schon gerne seine Vermögensverhältnisse offen?)

vnA

Hallo,

Als Vermieter würde ich lieber auf eine Kaution verzichten,
als eine derartige Gestaltung zu wählen. Wenn es Ärger gibt,
und nur dann brauche ich Zugriff auf die Kaution, soll ich mir
auch noch die Zustimmung durch den Mieter holen?

D.h., ein verpfändetes Sparkonto (welches nur wegen der Kaution existiert) ist gut für den Mieter und schlecht für den Vermieter?

Dachte, das ist eine Patt-Situation, weil weder Vermieter, noch Mieter an das Geld kommen.

Grüße

Hallo,

Als Vermieter würde ich lieber auf eine Kaution verzichten,
als eine derartige Gestaltung zu wählen. Wenn es Ärger gibt,
und nur dann brauche ich Zugriff auf die Kaution, soll ich mir
auch noch die Zustimmung durch den Mieter holen?

D.h., ein verpfändetes Sparkonto (welches nur wegen der
Kaution existiert) ist gut für den Mieter und schlecht für den
Vermieter?

Es ist für beide schlecht. Jeder kommt, wenn es Krach gibt, nur an Geld wenn geklagt wird.

Dachte, das ist eine Patt-Situation, weil weder Vermieter,
noch Mieter an das Geld kommen.

Es ist eine Patt-Situation und gerade dies ist schlecht.

Grüße

vnA

Hi, ein Gruß an alle wird auch gene gelesen.

Bevor da irgendwelche Fragen auftauchen :

Hmm, da die hier immer mal wieder neu auftauchen…
ist das folgende vorgeschlagenen Mittel: :wink:

Ich bin Vermieter und antworte wie folgt -

Schön, die gibts hier im Überfluß.
Ob nun einer mehr oder weniger… :wink:
Ob das nun bei Fragen hilft… :wink:)

Eine auch irgendwie geartete Mietkaution (zahlbar binnen 3
Raten)ist zu gesetzlichen Zinsen anzulegen.

Ach, die anders gezahlten nicht?
Was sind den gesetzliche Zinsen?
War da vielleicht ein Zinssatz gemeint…?
Wenn ja, welcher?

Also gegebenenfalls auf einem Sparbuch mit gegenseitigem (!!!)
Sperrvermerk.

Hmm, das würde ich als VM vieleicht gar nicht wollen. Die Wohnung könnte, schon an jemand anderes vermietet sein, an jemanden der nicht so kompliziert ist.

Rückfragen ? ([email protected])

Die stehen oben, für Privataudienzen habe ich nur selten Zeit. :smiley:

vlg MC Abschiedsgruß wird auch gerne gelesen…