Hallo ,
ich bin neu hier und stelle gleich mal eine Frage die mir bisher niemand beantworten konnte.
Ist der Vermieter zu einem Nachweiß über die Anlage der Kaution gesetzlich verpflichtet ? Wo kann ich das nachlesen ?
Bitte nicht mit der Frage nach der Verpflichtung zur Anlage verwechseln.
Den § 551 BGB kenne ich.
Könnte ein Mieter aus berechtigten Zweifeln heraus auf einem Nachweiß bestehen ob der VM die Kaution rechtskonform angelegt hat ?
Auf Eure Antworten bin ich gespannt