Nachwuchs bei den Behörden anmelden

Hallo,

welche Unterlagen und Dokumente benötigt man, um Nachwachs offiziell bei den Behörden anzumelden? Meine Schwester ist gestern Mutter geworden und muss den Kleinen jetzt anmelden. Danke Euch für die Hilfe.

Hallo,
erst einmal herzlichen Glückwunsch dir und selbstverständlich deiner Schwester.
Deine Frage ist nun extrem unspezifisch. Daher stochern meine Antworten ein wenig im Dunkeln, suche dir das passende aus.
Vorweg: in den Bundesländern variieren die Zuständigkeiten der Behörden etwas.
So, nun geht es los. Wenn das Kind da ist, dann gibt es von der Hebamme oder aus dem Krankenhaus eine Geburtsbescheinigung. Damit erstellt das Standesamt eine Geburtsurkunde. Das ist der wichtige Anfang. Mit dieser Geburtsurkunde kann das Kind dann angemeldet werden, das macht das Einwohneramt. Ich weiß jetzt nicht, was mit dem Kindesvater ist, hier ist dann u.U. noch Klärungsbedarf.
Aber weiter: mit der Geburtsturkunde und der Meldebestätigung kann dann Kindergeld beantragt werden, das macht man bei der Kindergeldkasse, die i.d.R. dem Arbeitsamt zugeordnet ist (mein Wissen ist hier nicht mehr so ganz aktuell). Elterngeld muss auch beantragt werden, info u.a. www.elterngeld.net. Dann ist da noch die Frage mit dem Kindesunterhalt. Hier hilft das Jugendamt, falls der Vater nicht zahlt oder noch nicht fest steht.
Das war es wohl erst einmal, was jetzt Behörde und Neugeborenes besteht. Natürlich gibt es noch einiges, was sich durch das Kind ändern kann (z.B. Steuerkarte, Wohngeld usw.)
Ich hoffe es bringt dich und deine Schwester erst einmal voran. Wenn du die Behördengänge für deine Schwester erledigen willst, brauchst du eine Vollmacht und den Personalausweis deiner Schwester, sowie deinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
Viele Grüße

High, herzlichen Glückwunsch der jungen Mutter. Bei einer Entbindung im Krankehaus übernimmt dieses die Anmeldung. Ansonsten Bescheinigung vom Arzt/Hebamme und zum Ordnungsamt der entsprechenden Gemeinde. Ordnungsamt der entsprechende Stadt/Gemeinde wäre sowieso immer die Anlaufstelle. :Gruß Jo:Hallo,

welche Unterlagen und Dokumente benötigt man, um Nachwachs
offiziell bei den Behörden anzumelden? Meine Schwester ist
gestern Mutter geworden und muss den Kleinen jetzt anmelden.
Danke Euch für die Hilfe.

Hallo,

soviel mir bekannt ist, braucht deine Schwester die Geburtsurkunde und ihren Ausweis, zur Sicherheit würde ich noch die Meldebescheinigung deiner Schwester mit nehmen, obwohl die Daten ja im Ausweis stehen. Aber sicher ist sicher, so vermeidet man zweimal gehen zu müßen!

Freundliche Grüße,

Klaus G.

hallo normalerweise wir das vom krankenhaus gemacht das du dort ein formular bekommst manche krankenhäuser melden das kleine auch direkt an wenn nciht braucht ihr die geburtsurkunde von der mutter und den ausweis mehr nicht und den nachweis vom krankenhaus. wenn sie nicht verheiratet ist muss sie aufschreiben wer der vater des kindes ist und ihn eintragen lassen alles andere regelt das amt dann für euch wenn sie verheiratet ist dann auch vom mann die geburtsurkunde und ausweis und deiner schwester glückwunsch zur geburt

Hallo,

bei den behörden man braucht die geburtsbescheinigung vom arzt oder krankenhaus oder hebamme oder…! und den mutterschafts-pass nicht vergessen!

Hallo,meines Erachtens braucht Sie Ihren PA und die Geburtsurkunde des Neuankömmlings.
PS.: Viel Freude und Spass mit dem Baby. :smile::smile::smile:

Hallo,
klingt so einfach, ist aber nicht soooo ganz einfach zu beantworten, denn man muß zwischen standesamtlicher und melderechtlicher Anmeldung unterscheiden.

Wenn das Kind in Deutschland geboren wurde, mit der Geburtsbescheinigung zum Standesamt, dort gibt’s die Geburtsurkunde. Diese wird von den Standesämtern normalerweise an das Meldeamt geschickt, in dessen Bereich die Mutter gemeldet ist. Ist sie in Deutschland nicht gemeldet, entfällt dieser Schritt.
Eine „Anmeldung“ (melderechtlich) erfolgt dann in Deutschland erstmal nicht.

Wenn das Kind nicht in Deutschland geboren wurde, ist es vom Geburtsland abhängig, wie udn wo es die Geburtsurkunde gibt.
Melderechtlich ist das Kind dann in Deutschland angemeldet, wenn die Mutter in Deutschland gemeldet ist. Hierzu muß die ausländische Geburtsurkunde dem Meldeamt der Mutter vorgelegt werden.

Hoffe, das hilft etwas?
Falls noch Fragen sind, einfach schreiben … vielleicht habe ich ja die Frage auch fehl-interpretiert.

chrsie

Hallo Taumel,
erstmal herzlichen Glückwunsch als Onkel.
Die Geburt eines Kindes ist dem zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche zu melden.
Der Tag der Geburt zählt bei der Berechnung der Frist nicht mit.

Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, kann das Familienstammbuch, eine Abschrift des ehemaligen Familienbuches oder die Heiratsurkunde vorgelegt werden
sind die Eltern allerdings nicht miteinander verheiratet, benötigt das Standesamt die Geburtsurkunde der Mutter zur Beurkundung, ist die Mutter des Kindes geschieden, wird zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil oder eine Eheurkunde der Vorehe mit Scheidungsvermerk benötigt. Erfolgte die Scheidung im Ausland ist ggf. eine Anerkennung dieser Scheidung erforderlich.

Hat der mit der Mutter des Kindes nicht verheiratete Vater bereits die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt, so wird auch dessen Geburtsurkunde benötigt.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen, aber bitte beeilen, denkt an die Frist.
Liebe Grüße und alles Gute wünscht Petra

hallo,

soweit mir bekannt ist, braucht sie nur ihren personalausweis,ihre geburtsurkunde, eine bescheinigung vom spital,das sie geboren wurde und eventuell eine vaterschaftsanerkennung,wenn sie möchte das der papa mit eingetragen wird.
so ist es jedenfalls in der schweiz,kann ja in Deutschland nicht viel anders sein.

Hallo Taumel,

erforderlich ist m. W. eine Geburtsanzeige, die mit dem Original Auszug aus dem Familienbuch an das zustänige Standesamt zu schicken ist (Geburtsort). Wenn die Geburt in einer Klinik erfolgt ist, erhält man dort den entsprechenden Vordruck automatisch. Die Kliniken veranlassen auch das Notwendige. Handelt es sich um eine Hausgeburt, müsste man sich den Vordruck wohl beim Standesamt beschaffen. Einige Tage später erhält man die Geburtsurkunden und den Original-Auszug aus dem Familienbuch per Post wieder zurück. Zu bezahlen ist dann m. W. per Nachnahme.

Viele Grüße
Dirk

Hallo Taumel,

vom entbindenden Krankenhaus bzw. von der Hebamme wird eine entsprechende Bescheinigungen über die Geburt ausgestellt werden und eine Mitteilung an das Standesamt ergehen. Sinnvoll könnte es auch sein den Nachwuchs dann beim Standesamt ins Familienstammbuch eintragen zu lassen. Das Standesamt erstellt die Geburtsurkunde, die für alle weiteren Behördengänge (Kindergeldkasse, Eintrag auf der Lohnsteuerkarte…) benötigt wird.
Weitere hilfreiche Antworten findet man auch unter: http://www.rund-ums-baby.de/recht/

LG
Franz57

Hallo Taumel,
die Geburtsurkunde des Kindes und Familienstammbuch, ihr Ausweis dürften genügen.
Gruß
Jürgen Stirnberg

Hallo,beim zuständigen Standesamt mit den Unterlagen vom Krankenhaus!
Nicht vergessen: Kindergeldantrag holen,Krankenkasse benachrichtigen,Elterngeldantrag wegschicken, Kinderarzt suchen…

Lieben Gruss

Macht das KKH

Hallo,

Anfrage noch aktuell?
Bitte um ein kurze Info.

Danke
Viele Grüße