wenn ein, in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebendes Paar, demnach unverheiratet, Nachwuchs bekommt, welche Auswirkungen hat dies auf die Steuerklasse bzw. auf Freibeträge bzw. die „Aufteilung“ der Beträge (halb/halb etc.) ?
Die Frau plant 3 Jahre Erziehungsurlaub zu nehmen, so dass der Partner der alleinige Verdiener ist.
Gibt es einen Ratschlag, wer von beiden das Kind mitversichern sollte, in seiner Krankenversicherung ? (beide gesetzlich, in der selben Krankenkasse, versichert)
zur krankenkasse kann ich nix sagen (falsches brett), aber der unverheiratete papa ist der mama seines kindes zum unterhalt verpflichtet. nach § 1615l BGB ist:
"(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet , ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt , sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen. "
insoweit kann der vater steuerlich aufwendungen für unterhalt ansetzen (§ 33a EStG - http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__33a.html ). dieser kann (soweit genug verdient wird) mit dem maximalbetrag von 7.680 EUR (abzüglich eigener einnahmen der mutter) ansetzen, da sie zusammen leben. ein genauer nachweis der einzelaufwendungen ist nicht notwendig.
der vater kann sich den unterhaltsbetrag gleich in die lohnsteuerkarte eintragen lassen und erhält somit gleich mehr netto vom arbeitgeber ausgezahlt.
beide bleiben weiterhin der Steuerklasse I. Nur für Verheiratete gäbe es die Möglichkeit, die Klassen III/V oder IV/IV zu wählen. Dies ist hier nicht möglich. Und in die Klasse II kommen nur alleinerziehende Eltern. Auch dies ist hier nicht gegeben.
Zu der Zuordnung des Kindes wurde je bereits geschrieben.
Aus steuerlicher Sicht (und nur aus dieser) dürfte sich bei der im Fall genannten Konstellation eine Heirat lohnen. Voraussetzung ist aber, dass der Mann auch eine gewisse Höhe an Einkünften verfügt.
Bergündung: bisher werden sowohl der Mann als auch die Frau einzeln veranlagt. Die Steuersätze sind damit ziemlich hoch. Wenn nun die Frau während der Elternzeit keinerlei Bezüge erhält und eine Zusammenveranlagung durchgeführt werden könnte (Vorraussetzung ist die Heirat) würde sich der Steuersatz des „Ehemannes“ schlagartig halbieren. Es wäre also eine Überlegung wert.
Da hier die konkreten steuerlichen Auswirkungen nicht berechnet werden dürfen (siehe Brettbeschreibung und FAQ:1129) kann nur empfohlen werden, einen steuerlichen Berater aufzusuchen. Es soll aber von mir nicht verschwiegen werden, dass es neben der steuerlichen Seite eine Hochzeit sicherlich auch noch andere Auswirkungen geben kann (Kosten für die Hochzeit, Unterhaltsrecht, sonstige staatl. Förderungen,…). Da die Einzelheiten des vorliegendes Falles nicht bekannt sind, kann dieser Schritt nur mit einem Experten im real life durchgesprochen werden.
Gibt es einen Ratschlag, wer von beiden das Kind mitversichern
sollte, in seiner Krankenversicherung ? (beide gesetzlich, in
der selben Krankenkasse, versichert)
Das spielt keine Rolle, da das Kind in der GKV beitragsfrei familienversichert ist. Aus praktischen Erwägungen würde ich das Kind bei der Mutter versichern.
beide bleiben weiterhin der Steuerklasse I. Nur für
Verheiratete gäbe es die Möglichkeit, die Klassen III/V oder
IV/IV zu wählen. Dies ist hier nicht möglich. Und in die
Klasse II kommen nur alleinerziehende Eltern. Auch dies ist
hier nicht gegeben.
Hi,
Vor unserer Heirat hatte ich Steuerklasse I (habe eh nichts verdient also kein Problem) und mein Freund Steuerklasse II plus den halben Kinderfreibetrag.
Bei der Änderung der Lohnsteuerklasse gab es keinerlei Probleme - Vorlage der Geburtsurkunde reichte aus. Und die Steuerklasse II ist schon wesentlich günstiger ~s~
Aber vielleicht hat sich das in den letzten 3 Jahren geändert?