Nachzaahlung Betriebskosten

Wohne seit 8 Monaten in einer Eigentumswohnung und bekomme nun eine Betriebskosten Nachzahlung für das komplette Jahr 2009 obwohl ich nur für November und Dezember 2009 Betriebskosten zahlen mußte (und die Wohnung vorher auch nicht in meinem Besitz war !)!
Meine Frage : „Muß ich diese Nachzahlung komplett zahlen oder nur für zwei Monate ?“

Eine Abrechnung muss sich immer auf ein ganzes Wirtschaftsjahr beziehen, in deinem Fall also auf das Jahr 2009. Es müssen auch immer die Gesamtkosten des Wirtschaftsjahres verarbeitet werden. Das ist völlig richtig.

Natürlich musst du nicht für das gesamte Jahr bezahlen. Bestimmt findet sich in der Abrechnung ein Hinweis auf deinen Nutzungszeitraum 01.11. bis 31.12. Bei den einzelnen Kostenarten werden dann die Kosten für dich nur anteilig angesetzt, also z.B. die Grundsteuer nur zu 2/12 und nicht zu 12/12.

Sollte das anders sein, wäre das ein kapitaler Fehler, der die sofortige fristlose Kündigung des Verwalters rechtfertigt.

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Man muss natürlich nur das bezahlen, was man verbraucht oder genutzt hat!Erhebe Widerspruch und gebe den Grund an, warum Du nicht für das ganze Jahr die Betriebskosten zahlen willst, bzw. musst!

Hallo,

kommt darauf an, was Sie mit dem Voreigentümer vereinbart haben. Da Sie jetzt der Eigentümer sind, sind Sie auch der erste Adressat für die Abrechnung.

MfG

A. Richter