Nachzahl. zahlen, die an Vermieter adressiert ist?

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe im August vergangenden Jahres eine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter bekommen, die an ihn adressiert ist. Muss ich diese Zahlen?

Des Weiteren habe ich den Verdacht, dass er durch diese Abrechnung die Kaution behalten will.

Zur Ausgangssituation:

33m² 1-Raumwohnung mit Fußbodenheizung.35€Nebenksoten, 295€kaltmiete.(330€warm)

Dem privaten Vermieter gehört die Wohnung, ich bin also ein Untermieter. Die Kaution beträgt 400€ und die Nachzahlung beträgt 404€ und bezieht sich nur auf die Stromkosten. In der Abrechnung steht aber, dass der Verbrauch für die Heizkosten um 2/3 gestiegen sind, gegenüber des Vormieters. Weiterhin hat mein Vermieter mir gesagt, dass ich mit dem „Nacht-/Niedrigtarif“ der Heizung heizen soll weil der billiger sei.
Er hat zudem die Ersatzschlüssel zur Wohnung und könnte so hypothetisch sichergestellt haben ob ich mit dem Nachttraif heize, um so die Rechnnung eventuell zu manipulieren.Beim Gespräch bzgl. der Nebenkosten hat 2mal erwähnt: „Das ist ja eine saubere Rechnung“, was mich stutzig gemacht hat.

Ich habe jetzt fristgerecht gekündigt und wollte ohne seine Bestätigung bzgl. des Auszugdatums, ausziehen und ihm die 400€ gewähren. Kann man das so veranlassen oder könnten für mich rechtliche Konsequenzen enstehen?

Hallo Chris,
entscheident ist dein Untermietvertrag und was zu den Nebenkosten dort vereinbart ist.
Sollte dort also vereinbart sein, dass du die Strom und Heizkosten als NebenkostenVORAUSZAHLUNG mtl. mit
35,00 Euro zu zahlen hast, dann steht dir auch eine nachvollziehbare Abrechnung mit deinem Namen zu.
Nachvollziehbar schließt auch die Belegeinsicht ein, also was du zählermäßig für diesen Raum verbraucht hast und wie der Energieversorger dies abrechnet.

Wenn du zum nächst möglichen Kündigungstermin, normal 3 Monate Kündigungsfrist, gekündigt hast, dann ist es ok. Ich würde mir die Einzelabrechnungen zeigen lassen und nachrechnen, was zu diesem Zimmer gehört. Und nur dann würde ich falls alles rechtens ist dem Vermieter gewähren, das Kautionskonto zu verwenden. Er muss sich aber nicht darauf einlassen, da die Kaution rein für Schäden oder sonstige Wohnungsprobleme verwendet werden darf und nichts mit den Nebenkosten zu tun hat.
Auch sind die Nebenkosten unmittelbar zu begleichen, also mit max. 4 Wochen Verzögerung!
Beste Grüße
Kocki

Hallo 21Chris,
das würde sogar ganz große Probleme bedeuten.
Also ohne die Kündigungsbestätigung und zu wann die Kündigung gültig ist auszuziehen ist nicht klug!!
Du mußt trotz Auszug jeden Monat bis die Kündigung gültig ist bezahlen und dann ist das Problem der Nachzahlung noch nicht aus der Welt!! Und er dürfte trotzdem bis zu 3 Monate die Kaution behalten und Dir noch ne Klage per Gericht zustellen weil Du Dich nicht dem Vertrag entsprechend verhalten hast und die Nebenkosten bezahlst!! Und wenn Du auf die Klage nicht innerhalb von 14 Tagen reagierst hat er einen Titel gegen Dich und kann bei Dir Pfänden oder zwingt Dich dadurch evtl. sogar in die Privatinsolvenz, was Dir für die nächsten 7 Jahre alles verbaut!!

Zu den Nebenkosten:
man rechnet ca. 1,- Euro/QM für Heizkosten und für Strom, Betriebskosten, Müll, Grundsteuer, Versicherung, Wasser etc. nochmal 1,- Euro/QM.
Du hättest also normalerweise bei 33 m2 insgesamt 66,- Euro an Nebenkosten zahlen müssen und nicht nur 35,- Euro!!

Aber nur für Strom eine Nachzahlung von 404,- Euro ist happig.
Das da der Name vom Vermieter draufsteht auf der Rechnung ist logisch, wenn die Abbuchungen auch von seinem Konto runtergehen, dann bist ja nicht Du der Ansprechpartner sondern er.
Aber hat er da nur 1 Wohnung oder mehrere?? Prüfe das und auch ob das der Stromzähler ist, der nur für Dich zuständig ist. Rufe sonst bei den Stadtwerken an und lass Dich da beraten. Die wissen zu welcher Wohnung / Besitzer welcher Zähler gehört.

Der Vermieter muss Dir alle Unterlagen zur Verfügung stellen für die Nebenkostenabrechnung und es muss einzeln aufgelistet sein was er geltend macht.
Dafür hast Du nur 1 Jahr zur Verfügung!!
Beachte die Gesetze!! Wenn Dir das zugestellt wurde mußt Du innerhalb dieser Frist Widerspruch einlegen, der muss aber begründet sein. Ein Verdacht reicht nicht aus!!
Der Deutsche Mieterschutzbund (DMB) hat da gute Listen drüber und berät einen bzw. schaut sich das genau an und wendet sich dann an den Vermieter und klärt das für Dich.
Aber zieh nicht aus bevor Du das mit denen abgesprochen hast, sonst haben die kein Druckmittel für Verhandlungen in der Hand!!
Viel Glück
Hase1

Hallo Chris,

ohne Einsicht in alle Unterlagen(Mietvertrag,Dokumente,
usw.) ist Ihr Anliegen für mich nicht richtig zu bewerten, weil so Einiges hier nicht schlüssig ist.
Nur soviel kann ich hierzu beitragen, dass Sie eine Rechnung, die nicht namentlich an Sie gerichtet ist,auch nicht zahlen müssen.
Gehen Sie mit allen schriftlichen Unterlagen zu einer Mieterberatungsstelle in Ihrer Nähe oder zu einem Anwalt für Mietrecht, dort dürfen Sie Hilfe erwarten.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

Hallo Chris,
wenn Du Untermieter bist, ist es ja klar, dass die Nebenkostebrechnung an den Hauptmieter geht… Nur, - wenn ihm die Wohnung gehört, ist er kein Mieter, sondern Vermieter und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen, unter denen er eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung zu erstellen hat.
Manipulationsverdächtigungen halte ich für unangebracht.
Bezgl. Kaution: So etwas lässt sich ja in einem Gespräch oder einer schriftlichen Vereinbarung klären. Selbstverständlich kann man eine Nebenkosten-Nachzahlung mit der Kaution verrechnen.

Gruß

Mary

Danke für deine Antwort, ist jetzt nur schon ein bisschen her. :smiley:

Habe damals einfach gezahlt und war fertig mit der Geschichte.

Aber dennoch, hab Dank Gruß Chris