Hallo, ich hoffe mir kann hier jemand helfen?:
Von 01/09 bis 06/09 war ich Beamtenanwärter und seit 07 /09 Beamter auf Probe. Zu 09/09 bin ich aus der Kirche ausgetreten. Nun müsste ich laut meiner WISO Steuererklärung Kichensteuer für 2009 nachzahlen. In der Anwärterzeit habe ich ja weniger Steuern gezahlt, weil ich weniger verdient habe als als Beamter auf Probe. Gibt es hier eine Möglichkeit zu differenzieren oder zählt letzten Endes das Jahreseinkommen und ich muss nachzahlen, obwohl ich in den Monaten in denen ich den größten Teil des Jahreseinkommens erwirtschaftet habe gar nicht mehr Kirchensteuerpflichtig war? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, bisher konnte mir da noch niemand wirklich weiterhelfen…
Grüße! Markus
HALLO, DIE FRAGE NACH DER KIRCHENSTEUER WERDE ICH DIR MORGEN AM 1.2. BEANTWORTEN. DA MUSS ICH NUR NOCH ETWAS NACHLESEN UMD DIE EINE VERNÜNFTIGE ANTWORT ZU GEBEN.
GRUSS HELMUT
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Hallo,
obwohl ich mich mit der Frage nicht so auseinandergesetzt habe, dass ich alle Urteile dazu untersucht hätte: Ich denke, dass eine anteilige Aufsplittung in vorher und nachher während des Jahres nicht möglich ist. Der Grund liegt darin, dass Bemessungsgrundlage das JAHRESEINKOMMEN ist und dann gezwölftelt wird. Unterjährige Einkommensermittlung ist nicht vorgesehen.
Gruß
Wolfgang
HALLO, FALLS DU MEINE ANTWORT NOCH NIACHT ERHALTEN HAST NOCH MAL FOLGENDES.
ES GILT BEI DER KISTEUER DAS 1/12 -PRINZIP.
BEISPIEL:
ES ZÄHLT ALS BASIS DEIN GESAMTES ZU VERSTEUEERNDES
EINKOMMEN DES JAHRES. HIERAUF DIE KIRCHENSTEUETR VON
9 % IN NRW. DAVON PRO MONAT 1/12 FÜR JEDEN MONAT WO
BEI DIR NOCH KIRCHENSTEUERPFLICHT BESTAND.
AUCH WENN DIR DAS UNGERECHT ERSCHEINT. DIE RICHTER
HABEN SO ENTSCHIEDEN.
FALLS DU NOCH WEITERE FRAGEN HAST, MELDE DICH.
GRÜSSE Helmut
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Hallo Markus,
als ich im befristeten Beamtenverhältnis stand war ich dauerhaft kirchensteuerpflichtig. Ich würde einfach deinen Sachbearbeiter(sortiert nach Anfangsbuchstaben Nachname) beim Finanzamt anrufen. Der muß darüber eine schlüssige ANtwort geben können.
Viel Erfolg
Hallo Markus,
sorry, kann Dir diese Frage leider nicht beantworten.
Meine Empfehlung an Dich, geh zu Deinem Finanzamt und frage direkt vor Ort.
Gruß,
tomm
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Leider musst Du nachzahlen, das die Einkommensteuer sich immer auf das komplette Jahr bezieht.
Es wäre günstiger gewesen zum 01.01. aus der Kirche auszutreten!
Das verhält sich genau wie bei Scheidungen. Auch hier, wird dann z. B. für die schlechtere Steuerklasse, die man nach einer Scheidung erhält, rückwirkend für das Jahr nachgezahlt.
Leider ist das so.
Viele Grüsse