Nachzahlung ALG II bei zu wenig Einkommen?

Hallo,
frau hat folgende Frage: Was ist zu tun, wenn man ALG II bezieht und einen Job auf Honorarbasis hat, das von der Agentur veranschlagte Einkommen aber niedriger ist als erwartet? Kann man dann die Agentur um eine Nachzahlung bitten? Und was ist zu tun, wenn diese nicht auf einen entsprechenden Antrag und Einkommensnachweis reagiert?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Verstehe ich das richtig: die ARGE ist von einem höheren fiktiven Gehalt ausgegangen, als man letztlich erhalten hat, und hat infolgedessen zu wenig Geld ausgezahlt?

Man muss keinen Antrag stellen und auch nicht Bitten oder Betteln, d.h. Einkommensnachweis einreichen reicht und die ARGE, die dem Tatsachenprinzip verpflichtet ist, muss von sich aus neu berechnen und ggf.nachzahlen.
Die Gründe dafür, weshalb nicht reagiert wurde, sind vielschichtig. Will man auf Nummer sicher gehen, dass der Nachweis überhaupt angekommen ist, geht man zur zuständigen ARGE, gibt das Ding am Thresen ab und lässt sich den Empfang quittieren.

Im Zweifelsfalle sollte man einen Fachanwalt einschalten.

Bearbeitung kann tatsächlich bis zu einem halben Jahr dauern (hab zumindest schon von solchen Fällen gehört); die Zeit hängt immer auch von der Personalausstattung vor Ort ab, d.h., man sollte davon ausgehen, dass die Sachbearbeiter zwar bemüht sind, aber einfach die Menge der Anträge nicht bewältigen können.

Wenn Geld nicht reicht, Kontoauszüge schnappen, zur ARGE hingehen und mittellos erklären. Dann müssen sie sofort bearbeiten.
Ganz wichtig (!): immer Zeugen mitnehmen und alles schriftlich festhalten lassen; nicht auf mündliche Zusicherungen einlassen.

Falls sie sich weigern, zum jeweils nächst höheren Vorgesetzten gehen, notfalls bis zum Standortleiter.

(ohne einen gewissen Druck geht es leider oftmals nicht)

Bearbeitung kann tatsächlich bis zu einem halben Jahr dauern

Aber nach drei Monaten kann man eine Untätigkeitsklage einreichen.

geht man zur zuständigen ARGE, gibt das Ding am Thresen ab und lässt sich den Empfang quittieren.

Da muss dann aber auch der Name der betreffenden Person, das Datum und eine Unterschrift sein. Wenn die nur einen Eingangsstempel raufhauen, hat das nichts zu sagen.

Untätigkeitsklage ist bei Anträgen erst nach 6 Monaten möglich.

Aber das es sich um existenzielle Leistungen handelt, die zum Lebensunterhalt zwingend notwendig sind, kann man versuchen - sofern man seiner Mitwirkungspflicht nachgekommen ist -, beim Amtsgericht schon deutlich vorher eine einstweilige Anordnung auf Bearbeitung zu erwirken.
An einigen Orten stehen die Richter solchen Anliegen sehr aufgeschlossen gegenüber und eine solche Anordnung sorgt grundsätzlich für High Life bei Sachbearbeitern und Vorgesetzten … insbesondere ab Freitag-Mittag :wink:

Hallo

Untätigkeitsklage ist bei Anträgen erst nach 6 Monaten möglich.

Du hast recht! (Das hättest du wohl nicht gedacht!)
http://www.rente-online.com/gesetze/15/index.php?nor…

Viele Grüße