Nachzahlung an das finanzamt

Hallo zusammen,

ein nicht zu verachtenden Betrag musste im vergangenen Jahr an das Finanzamt nachgezahlt werden , begleitet mit Vorauszahlungen für das Steurjahr 2010.
Frage:
Kann die Nachzahlung in 2009 als eine außergewöhliche Belastung geltend gemacht werden ? (Eine Belastung war es in der Tat…)

Nein,…
das ist reines Privatvergnügen. Wie auch immer man das sehen mag.

Gegenfrage: Wie wäre denn eine nicht beachtliche Erstattung in diesem Zusammenhang zu behandeln?

Sonnige Grüße und Glück auf
e

nette Idee - sollte man mal versuchen!

E.

Kann die Nachzahlung in 2009 als eine außergewöhliche
Belastung geltend gemacht werden ? (Eine Belastung war es in
der Tat…)

Die Steuer von der Steuer absetzen ? Tolle Idee.

Hallo,

der Kirchensteuer-Anteil der Nachzahlung ist im kommenden Jahr als Sonderausgabe abzugsfähig.

Gruß
Lawrence

Kirchensteuer = Sonderausgabe
Guter Hinweis!

Etwas präziser wäre es so zu formulieren:
Sofern die Kirchensteuer-Nachzahlung für 2009 in 2010 erfolgt, dann ist sie in der Einkommensteuererklärung 2010 als Sonderausgabe abzugsfähig. Das gilt auch für die Kirchensteuer-Vorauszahlungen 2010.

Sonnige Grüße und Glück auf!
e

Kann die Nachzahlung in 2009 als eine außergewöhliche
Belastung geltend gemacht werden ? (Eine Belastung war es in
der Tat…)

Die Steuer von der Steuer absetzen ? Tolle Idee.

Wird doch bei der Mehrwertsteuer (zb Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen) auch gemacht oder bei der Entfernungspauschale (wenn man die tatsächlichen Km-Aufwendungen geltend nachweist). Oder wie wärs mit der Biersteuer (oder wie die heißt) bei einem Geschäftsessen …

-)

LG