Nachzahlung ans Finanzamt trotzdem geringem Lohns?

Hallo,
mein kleiner Bruder verdient monatlich 980 Euro und hat eine Teilselbständigkeit, wo er monatlich nochmal 200 Euro dazuverdient.

Nun bekommt er, muss er an das Finanzamt 167 Euro nachzahlen. Allerdings nur für sein eigentlichen Lohn. Wie kann dass denn sein?

ich verdiene über das doppelte und habe auch ein Teilgewerbe und muss nie etwas nachzahlen.

Lg nat

Hallo Nat Mecki,

Du gibst leider nicht an, ob das Einkommen von € 980,00 brutto oder netto ist.

ich vermute einmal, daß er bei diesem Einkommen keine oder nur ganz geringe Lohnsteuer gezahlt hat.

Durch den Hinzuverdienst erhöht sich sein steuerpflichtiges Einkommen ( mindesten um 2.400,00 € ).

Eine Nachzahlung auf den eigentlichen Lohn gibt es nicht; es zählt immer das Gesamteinkommen.

Diese Nachzahlung kann sich durchaus aus der Schwelle im unteren Einkommensbereich ergeben.

Der kleine Brunder soll doch einfach seinen Steuerbescheid nehmen und zum FA gehen und sich alles erklären lassen.

Bestimmt kann der große Bruder ihn mit seinen Erfahrungen unterstützen.

Ich hoffe nur, man hat bei der Teilsebständigkeit nicht Einnahmen mit Gewinn verwechselt .

MfG

Stefan Seidel

dann hat er eine falsche Steuerklärung gemacht. Vielleicht seine Werbungskosten nicht aufgeführt. Hier kann nur ein Fachmann nach Durchsicht alleer Untrelagen helfen.

Hallo,

wahrscheinlich zahlen Sie mehr Lohnsteuer und evtl. sonstige Vorauszahlungen, oder der Gewinn ihres Unternehmens ist geringer oder Sind Sie oder Ihr Buder verheiratet, oder sonstige Einkünfte ihres Bruders ?

Ich rate Ihnen sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzten und nachzufragen. Dabei sollten sie nicht auf die tatsächlich nachzuzahlende, sondern auf die insgesamt festgesetzte Steuer schauen.

Hallo,

schwierig aus der Ferne, aber ich probiers mal zu ergründen.

Er hat Einkünfte aus zwei Einkunftsarten, die Zusammengerechnet werden.

  1. aus nichtselbständiger Arbeit:

12 x 980 = 11.760€

  1. aus selbständiger Arbeit

12 x 200 = 2.400€

Gesamte Einkünfte: 14.160€

Wenn er es nicht schafft unter den Grundfreibetrag (8.004€) zu kommen (durch Abzug von Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben)muss er Einkommensteuer nachzahlen. Sicherlich hat er auch Lohnsteuer abgeführt und die wurde gegen die Steuerschuld gerechnet, aber es ist grundsätzlich schon möglich das er nachzahlen muss, da er ja die Selbständige Tätigkeit hat. Man sollte noch einmal schauen was in der Einnahmen- Überschuss- Rechnung an Betriebsausgaben angesetzt wurde und ob alle möglichen Werbunskosten und Sonderausgaben angesetzt wurden.
„Nur für seinen eigentlichen Lohn“ - kann ich nicht nachvollziehen, die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die auf die summierten Einkünfte berechnet wird…

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen, bei Rückfragen gerne noch mal nachfragen. AoG, Grüße - Björn

Hallo,
mein kleiner Bruder verdient monatlich 980 Euro und :hat eine
Teilselbständigkeit, wo er monatlich nochmal 200 Euro
dazuverdient.

Nun bekommt er, muss er an das Finanzamt 167 Euro :nachzahlen.
Allerdings nur für sein eigentlichen Lohn. Wie kann :dass denn
sein?

ich verdiene über das doppelte und habe auch ein Teilgewerbe
und muss nie etwas nachzahlen.

Dann hast du in deiner Einkommensteuererklärung mehr Ausgaben erklärt…

Lg nat

Hallo Nat Mecki,
ob es zu einer Nachzahlung beim Finanzamt kommt hängt vom Gesamteinkommen im Jahr ab. Entweder liegt das jährliche Bruttogesamteinkommen bei deinem Bruder höher oder er hat nicht alle Kosten im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit angegeben. Schließlich spielen auch noch verschiedene Steuermerkmale (z.B. Familienstand oder Anzahl der Kinder) eine Rolle bei der Festsetzung der Steuer.
Er soll die Festsetzung einfach mal von kompetenter Seite überprüfen lassen.
Viel Erfolg.