Nachzahlung auf Pflegegeld

Habe mal eine Frage wäre super wenn mir diesbezüglich einer helfen könnte : Person X ist  30 Jahre alt er hat 2 minderjährige Geschwister und beide Elternteile sind verstorben ,er hat die Bestallung und Vormundschaft vom Amtgericht erhalten ,er wurde aber nie darauf aufmerksam gemacht das im ein Pflegegeld zusteht das ist jetzt schon 4 Jahre her ,was kann er da noch machen gibt es noch möglichkeiten oder Ansprüche auf eine Nachzahlung ?? da er durch die Geschicht in eine finanielle Schieflage gekommen ist .Wäre über jede hilfe dankbar Lg

Für Tote kann man kein Pflegegeld beantragen !

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Die Kinder leben natürlich

Dann habe ich wohl deine Frage falsch verstanden !

Die Kinder leben natürlich

Ich vermutete, dass die Kinder für die Pflege der Eltern Pflegegeld haben wollten und nicht dass die Kinder pflegebedürftig sind !

Tja… wenn man nicht lesen kann
bzw. den Sinn eines Textes nicht versteht,
kommt man auf solch eine abartige Idee!

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Mensch Meier, bzw. Merger. Es steht nirgends, das die Kinder pflegebedürftig sind, müssen sie auch nicht sein. Ganz klar geht aus dem UP hervor, das die Kinder minderjährige Waisen sind und dafür könnte es dann eben das hier:

http://www.kaiserslautern-kreis.de/fileadmin/media/D…

geben. Wenn man keine Ahnung hat, muß man auch nicht zu allem etwas schreiben…

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Danke für die bisherigen Anworten aber wie soll ich denn jetzt am besten vorgehen