Nachzahlung aus 2001, wird das jetzt bei Unterstützung nach SGB2 angerechnet?

Ich hoffe ihr wißt es :wink:
Ich habe aus einer Klage heraus in diesem Monat ALG für 6 Monate aus dem Jahr 2001 (2001 stimmt, ist kein Schreibfehler) bewilligt bekommen. In diesen 6 Monaten damals, war ich auf die finanzielle Ünterstützung meiner Eltern für mich und meinen kleinen Sohn angewiesen, da ALG abgeleht wurde. Über diese Unterstützung gibt es einen Vertrag mit meinen Eltern das das Geld zurück zu zahken ist.
Aktuell bin ich selbständig und bekomme unterstützend finanzielle Hilfe nach dem SGB2. Das JC will nun den Betrag mit aktuellen Leistungen verrechnen. Ich bin aber der Meinung das meine Eltern erst einmal Anspruch auf Rückzahlung hätten.
Darf das JC das und wie ist das mit diesem Vermögensfreibetrag, gilt der auch für selbständige? Oder gibt es da Einschränkungen?
Es wäre toll, wenn mir dazu jemand was sagen könnte.
Ich danke allen Lesern für das Interesse.
Kisiny

Hallo

wie ist das mit diesem Vermögensfreibetrag, gilt der auch für selbständige? Oder gibt es da Einschränkungen?

Als Vermögen gilt ggf. „nur“ das, was man vor (!) der ALG2-Antragstellung bereits an Werten hatte -> http://hartz.info/index.php?topic=25.0   Von wenigen Ausnahmen und von privilegierten Einkommen abgesehen ist das, was dir nach der Antragstellung/ während des ALG2 zufließt, anrechenbares Einkommen, das deinen ALG2-Hilfebedarf verringert.
Und da du anscheinend bereits im laufenden ALG2-Bezug stehst, betrifft die (Nach-)Zahlung, die du jetzt erhältst, nicht dein Vermögen, sondern ist zufließendes „sonstiges Einkommen“ -> http://hartz.info/index.php?topic=17.0  

Private Kredite/Schulden sind in der Hinsicht „Privatvergnügen“ und werden nicht berücksichtigt.
Siehe auch Fachliche Hinweise der Arbeitsagentur zu § 11 SGB II: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…

Dass hier eine Nicht-Anrechnung der zufließenden Zahlung wegen „unbilliger Härte“ in Frage käme, bezweifle ich. Das könnte man aber natürlich ggf. bei einem Fachanwalt Sozialrecht erfragen (mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht: max. 10 € Eigenbeitrag).

LG

Liebe Lara,
ganz lieben Dank für deine Antwort und vor allem für die Links. Letztere helfen mir doch sehr um klarer zu sehen.
Vielen Dank noch mal und liebe Grüße
Kisiny

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Hallo

Kannst ja den Text kopieren und umformulieren, dann ist es nicht so viel Arbeit.

Viele Grüße