Nachzahlung bei Änderung Personenschlüssel

Guten Tag,

mit heutigem Datum erhalte ich von unserer Hausverwaltung die geänderte NK-Abrechnung 2008 und die Aufforderung, 579,29€ nachzuzahlen.

Der Grund: Lt. Schreiben der Hausverwaltung wurde eine Wohnung (Nachbar, nicht meine!) im Kalenderjahr 2008 nur mit einer Person berechnet. Da nun nachträglich bekannt wurde, dass diese Wohnung nicht mit einer sondern mit zwei Personen bewohnt wurde, musste die NK-Abrechnung geändert werden, da sich die Personentage Wasser/Kanal und die Personentage Müllgebühren ändern (lt. Schreiben).

Nun meine Frage:
So sehr ich mir auch den Kopf zermartere, ich komme immer wieder zu dem Ergebnis, dass in dem vorliegenden Fall doch eher ich eine Rückzahlung bekommen müsste? Die Personentage für die andere Wohnung müssten doch nun verdoppelt werden und die Kosten nochmals neu umgelegt werden. Wobei alle anderen Mieter eine Rück- und besagte Nachbarwohnung eine Nachzahlung erhalten müssten. Oder gibt es hier eine andere Regelung?

Vielen Dank bereits im Voraus!

Hallo Markus,
da ich die Rechtslage dazu nicht kenne, empfehle ich bitte wenden sie sich an den Mieterschutz Verein.
Allerdings ist es so ,dass wenn die Nebenkostenabrechnung bereits bezahlt wurde , ist es schwierig noch eine Änderung zu erwirken.
Viel Glück und freundliche Grüsse
Cori

Die Antwort von Cori68 kann ich nicht ganz so stehen lassen.

Ich kenn natürlich das Schreiben und die dazugehörige Erläuterung nicht.
Ich hatte ebenfalls in damaliger Mietwohnung Mieterzuwachs, welcher durch die Partei nicht angegeben wurde.
Da alle für Ihre Mitmenschen im Haushalt bezahlt haben und die eine Partei nicht, hat diese Information an den Vermieter zu einer positiven Änderung der Nebenkostenabrechnung geführt. Daher ist diese Annahme völlig verständlich. Aber ohne den Brief schwer zu sagen, da ich nicht ganz nachvollziehen kann wie der Vermieter dies begründet. Mieterverein hilft (oder auch manchmal nicht, wie in meinem Fall).

Aber die Aussage zu treffen, dass es noch schwer wäre etwas an der Abrechnung zu ändern ist hinfällig.
So wie ich es verstanden habe, wurde die 1. Fassung der Abrechnung gezahlt o. es wurde erstattet.

Solange die neue Abrechnung noch nicht bezahlt wurde, gibt es immer noch die Gelgenheit diese zu beanstanden.
Die Zahlung würde natürlich eine Einverständnis suggerieren und hier wird es dann wirklich schwierig.
Letztenendes kann ein „wirklich“ guter Mieterverein Ihnen die Rechnung aufdröseln und schauen wie dies zu Stande gekommen ist.

Selbstverständlich dürfen Sie auch sämtliche dazugehörige Rechnungen der Stadt/Versicherung/etc. einfordern damit die Positionen in Ihrer Abrechnung besser nachzuvollziehen sind.