Nachzahlung bei Steuerklasse 3/5 im Spezialfall

Huhu,
bei meiner Lebensgefährtin und mir gibt es folgende Konstellation :
Ich : Monatl. Brutto:3000€ mit Firmenwagen(Wert:40.110€) und 1% Regelung. Entfernung zur Arbeitsstätte 36km.
Sie: Monatl. Brutto:1050€ und keine Extras.

Wir werden demnächst standesamtlich heiraten. D.h. man muss dann die Steuerklasse anpassen…
Ist es da sinnvoll in 3/5 zu wechseln oder erwarten mich da horrende Nachzahlungen am Jahresende ?
Habe im moment Netto knapp 1500 aufgrund des Firmenwagens. Mit Steuerklasse 3 wären es knapp 1800€. Gibt es dann aber hohe Nachzalungen ?

In diesem Jahr wird die Nachzahlung wohl eher gering ausfallen oder auch gar nicht entstehen, weil ja schon einige Monate jeweils mit Klasse 1 versteuert wurde.
Später könnte es möglich sein. Natürlich könnte man der eventuellen Nachzahlung entgehen, indem man die Steuerklassen auf 4/4 nimmt. Eine andere Möglichkeit wäre, die gesparte Steuer bei 3/5 jeden Monat auf ein Tagesgelkonto zu legen, bis der Steuerbescheid für das jeweilige Jahr da ist. So bringt das Geld noch ein paar Zinsen (das Finanzamt verzinst nicht) und man hat im Falle das die Nachzahlung gering ausfällt, eine schöne „Steuererstattung“.
Man kann das Ganze allerdings auch vorher genau berechnen, indem man ein Programm für die Steuererklärung benutzt um die genaue jährliche Stuerbelastung zu errechnen. Dann kann man mit Hilfe eines Gehaltsrechners die verscheidenen Möglichkeiten der Stuerklassen ausprobieren und sich dann immer noch entscheiden.

hallo,

was tatsächlich am ende unterm strich rauskommt, kann man erst sagen, wenn man alle details kennt. zu einer steuerberechnng gehören nicht nur einkommen und firmenwagen, sondern weitaus mehr.

als „daumenwert“ kann man aber durchaus sagen, daß sich ein wechsel in die steuerklassen 3/5 lohnt, wenn die beiden einkommen weit auseinander liegen. einkommensverhältnisse von 3:1 ist so ein „weit auseinander“.

wer mögliche nachzahlungen vermeiden will, der geht auf 4/4, allerdings mit den jeweiligen prozentualen steuerbelastungen. das kann man seit nov 2011 beim fa benatragen.
heißt im klartext: die jeweilige steuerlast von mann und frau wird ins verhältnis gesetzt, z.b. steuerlast gesamt 1000, davon trägt mann 75% und frau 25%.
beantragt man das so beim fa, dann erfolgt bei steuerklassen 4/4 die steuerberechnung beim mann mit 75% (statt 100) und bei der frau mit 25% (statt 100). unter´m strich ist das eine „mischung“ aus 3/5 und 4/4, die deutlich gerechter und kalkulierbarer ist.

wie hoch eure jeweiligen steuerlasten sind (ca.), könnt ihr dem letzten steuerbescheid entnehmen. weitere auskünfte erteilt das fa.

saludos, borito

Hallo,

ich schätze, bei 3/5 ist eine Nachzahlung wahrscheinlicher, bei 4/4 eine Erstattung.
Man kann sich aber beim FA statt der Lohnsteuerklasse einen Faktor ausrechnen und eintragen lassen, wonach dann der AG die Steuer berechnet. Damit soll man der tatsächlichen Steuer näher kommen, als mit den Steuerklassen.

Viele Grüße

Paola