Nachzahlung berechtigt? / Toleranzfrist nach Ausbildung

Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner Krankenkasse und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Folgendes:

Ich habe im Juli letzten Jahres meine Ausbildung beendet. Ich war während meiner Ausbildung freiwillig versichert, da ich keine Eltern mehr habe, und hatte glücklicherweise den Schülertarif bei dem ich nur 68 € zahlen musste.
Im August, als meine Ausbildung beendet war, hatte ich keinen Job, war aber auch nicht als Arbeitslos gemeldet. Ich war für 2 Monate im Ausland und hatte eine Auslandsversicherung über den ADAC. Deswegen habe ich mir über die Krankenkasse keine Gedanken gemacht. Als ich im Oktober wieder hier war, hatte ich einen Teilzeitjob, bei dem ich über den Arbeitgeber versichert war.

Nun errechnete mir meine Krankenkasse (AOK), für den Zeitraum August und September pauschal den Beitrag für einen nichtverdienenden Versicherten, der sich anscheinend auf 138,50 € beläuft, und verlangt jetzt von mir eine Nachzahlung in Höhe von 277 €.
Ist das berechtigt???
Ich habe nämlich mal etwas davon gehört dass bei Schülern eine 3-Monatige Toleranzfrist nach der Ausbildung besteht, d.h. dass der Schülertarif für 3 Monate bestehen bleibt, bis der Versicherte einen Job findet.
Stimmt das??

Herzlichen Dank für jede Antwort!!!

Hallo,

meines Erachtens kann die AOK Ihre Mitgliedschaft „unterbrechen“, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben und definitiv im Ausland waren. Dies müssten Sie jedoch mit Ihrer Krankenkasse besprechen…

Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen. Tut mir leid.

Guten Abend

Zu deiner Frage kann ich leider nichts sagen. Der Sachbearbeiter deiner Kasse sollte dies jedoch wissen.
Es kann natürlich sein, dass der Sachbearbeiter dies einfach übersehen hat. Frag einfach mal nach.

Sorry nochmal für die unbefriedigende Antwort.
Viele Grüße
Thorsten

Vielen Dank für die Antwort!!!

Werde das gleich mal mit meiner Sachbearbeiterin besprechen.

Liebe Grüße

Vielen Dank für die Antworten!!! :smile:)

Liebe Grüße

Ich würde sagen, dies ist so korrekt, eventuell kann man aber eine Ratenzahlung vereinbaren.

hallo! Eine solche Frist existiert nicht. Die Forderung deiner Kasse ist berechtigt. Zahlst du den Betrag aber nicht, teilt dir die Kasse mit, dass die Leistungen in diesem Zeitraum ruhen (Leistugen sind ja vermutlich nicht angefallen, sonst hättest du sicher ehr daran gedacht)… nur sofort notwendige Leistungen werden dann von der Kasse übernommen. So kommst du um die Zahlung vermutlich herum.

Gruß, Christian

Hallo,

anbei ein Internetlink der ihnen evtl. weiterhilft:

http://www.123recht.net/article.asp?a=56951&ccheck=1

MfG
Thomas H.