Mal angenommen, mein Kumpel hat mit seiner Freundin ein Kind. Der Freund zieht für einen gewissen Zeitraum aus der gemeinsamen Wohnung aus (sagen wir mal 6 Monate so von April – September). In dieser Zeit zahlt er Unterhalt fürs Kind, aber kein Betreuungsgeld an die Mutter (er weiß es wahrscheinlich nicht besser).
Nach den sechs Monaten ziehen die zwei (bzw. drei mit Kind) wieder zusammen, also sprich so am 1. Oktober.
Der Kumpel bekommt am 2. Oktober von der ARGE einen Brief, wo er aufgefordert wird, das Betreuungsgeld von April bis Oktober an die ARGE zurückzuzahlen.
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Die Familie wohnt ja seit 1. Oktober wieder zusammen, also kann die ARGE nur Geld bis max. September zurückfordern, ODER?
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Gem. § 33 Abs. 2 SGB II (Übergang von Ansprüchen) darf der Anspruch nicht auf die ARGE übergehen, wenn die unterhaltsberechtigte Person (also die Freundin meines Kumpels) mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Und das ist ja der Fall, ab 1. Oktober.
Und jetzt meine Fragen:
Muss der Kumpel das Geld an die ARGE zahlen? Wenn ja: Alles oder nur bis September?
Ist es normal, dass auf solchen Schreiben der ARGE keine Widerspruchsmöglichkeit angegeben ist?
Ist es normal, dass die Zahlung innerhalb einer Woche nach Eingang des Schreibens gefordert wird?
so im groben hat die arge recht, aber ich würde mich gegen das rückwirkende versuchen zu wehren…
denn für mich stellt sich die frage, warum haben sie es nicht gleich getan?!warum zahlen sie erstmal ein halbes jahr bis sie feststellen, dass der kindsvater nur dem kind was zahlt?! normalerweise schnappen die sich alle möglichen geldquellen zu erst, und zahlen auch dann erst…
das würde ich schauen, daß ich eine rechtsauskunft erhalte!!!
die eine woche ist halt so, aber da kann man sicher ratenzahlung bekommen, das steht nie dabei, aber auf anfrage geht das sicher…
das die widerspruchsbelehrung drinnen steht kenne ich nur,von leistungsbescheiden…dies ist doch einfach nur eine „rechnung“(forderung)
und die monate… jo halt alle monate wo die mutter des kindes geld vom amt bekommen hat, wenn sie schon geld für okt bekommen hat, dann auch noch für okt.
…
different opions?
liebe grüße
bulga-dance
Hallo
so im groben hat die arge recht, aber ich würde mich gegen das
rückwirkende versuchen zu wehren…
denn für mich stellt sich die frage, warum haben sie es nicht
gleich getan?!warum zahlen sie erstmal ein halbes jahr bis sie
feststellen, dass der kindsvater nur dem kind was zahlt?!
normalerweise schnappen die sich alle möglichen geldquellen zu
erst, und zahlen auch dann erst…
Dem schließe ich mich an.
Hat die Arge überhaupt Forderungen an den Mann zu stellen? Ist es nicht eher so, dass die Arge der Frau hätte mitteilen müssen, dass sie sich erstmal an den Kindsvater wenden muss?
Erkundigt euch doch mal im Rechtsbrett, ob die Mutter nachträglich Betreuungsunterhalt einfordern kann. Wenn sie das nicht kann, dann kann es auch nicht die Arge.
Ich denke, die haben da bei der Arge gepennt und wollen das jetzt auf die Weise wieder hinbiegen.
Viele Grüße
Ach so, das auch noch.
Hallo
Ist es normal das auf solchen Schreiben der ARGE keine
Widerspruchsmöglichkeit angegeben ist.
Nein, das ist überhaupt nicht normal. Es ist auch nicht normal, dass sie überhaupt an ihn schreibt. Was hat er denn mit der ARGE zu tun?
Ist es normal das die Zahlung innerhalb einer Woche nach
Eingang des Schreibens gefordert wird?
Auch das noch.
Das klingt ja total unseriös, was die da machen.
Viele Grüße