Hallo,
Habe am 15.06. 2011 eine Mahnung wegen Betriebskostennachzahlung erhalten. Leider habe ich nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten.
Die Nachzahlung beträgt 324,72 Euro und sind für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 13.04.2009.
Monatlich hatte ich für eine 37 qm Wohnung 97 Euro Betriebskosten (Heizung und Warmwasser 35,79Euro, Wasser, Abwasser, Strom, Müllabfuhr, Reinigung, Beleuchtung und Heizung der Gemeinschaftsflächen, Kabelanschluss und Außenanlagenpflege 50,00 Euro) bezahlt.
Mietvertrag: Punkt 2,1
Die Nebenkosten sind abhängig von Vermieter entstandenen Kosten und werden jährlich bis spätestens zum 30. September des folgenden Jahres abgerechnet.
Habe vom 15.04.2009 bis 31.06.2010 in meiner alten Wohnung gelebt(Nachsendeauftrag bei der Post für ein halbes Jahr) und dann spontan wieder umgezogen. Dort wohne ich nun seit 07/2010. Da ich einen Nachsendeauftrag bei der Post für ein halbes Jahr erstellt hatte, bin ich mir keiner Schuld bewusst das mich die Abrechnung hätte nicht erreichen können. Die Mahnung ging nun am 23.06.2011 bei mir ein.
Habe am 24.06.2011 schriftlich Widerspruch gegen Mahnung eingelegt und es Per Einschreiben versendet. In diesem Brief verlangte ich eine detaillierte Aufstellung. Nun warte ich auf Antwort.
Wer ist im Recht? Muss ich bezahlen? Denen ihre Frist vom Mietvertrag ist ja bereits zum 30.09.2010 abgelaufen…
Besten Dank für eure Antworten