Welche Optionen hat man eine Krankenkassenbeitragsnachzahlung zu mildern bzw. die monatliche Beiträge zu erniedrigen, wenn man im folgende Situation ist:
-Student über 30 Jahre alt.
-Nebenbeschäftigt, über 30 Arbeitswochenstunden (hauptsächlich abends) - anders geht’s nicht, wegen Studiengebühren, Kredit am laufen, Wohnungsmiete,… es besteht auch keine Möglichkeit, die Studiengebühren zu stunden oder sich als Teilzeitstudent zu melden.
Besteht da einen Anspruch auf Übernahme der KK- bzw. Pflegeversicherungsbeiträge?
Muss man unbedingt die Beiträge seit 04.2007 bezahlen? Ist die monatliche Beitragsrechnung von ca. 193,- euro im Monat (KK + Pfl.V) für ein Student unter 34 angemessen?
Wenn alles richtig ist, aber rein mathematisch man das ganze nicht bezahlen kann - selbst über ein zweites Kredit für die 5500 euro, da kämen noch die 193 euro KK-Beitrag plus den Kredit Beitrag zu den allgemeinen Ausgaben hinzu… ist eine Insolvenzmeldung der Einzige Ausgang?
Hallo,
seit wann ist der Betreffende Student - doch sicher nicht erst mit 30. das Studium angefangen ?
Ein Studium an einer deutschen UNI/Fachhochschule ist grundsätzlich nur möglich wenn auch eine Krankenversicherung nachgewiesen wird.
Gruß
Czauderna
Welche Optionen hat man eine Krankenkassenbeitragsnachzahlung
zu mildern bzw. die monatliche Beiträge zu erniedrigen, wenn
man im folgende Situation ist:
-Student über 30 Jahre alt.
-Nebenbeschäftigt, über 30 Arbeitswochenstunden (hauptsächlich
abends) - anders geht’s nicht, wegen Studiengebühren, Kredit
am laufen, Wohnungsmiete,… es besteht auch keine
Möglichkeit, die Studiengebühren zu stunden oder sich als
Teilzeitstudent zu melden.
Besteht da einen Anspruch auf Übernahme der KK- bzw.
Pflegeversicherungsbeiträge?
Nein, die besteht nicht, aber es ist die Frage ob bei einem Job mit 30 Stunden wöchentlich nicht Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt
Muss man unbedingt die Beiträge seit 04.2007 bezahlen? Ist die
monatliche Beitragsrechnung von ca. 193,- euro im Monat (KK +
Pfl.V) für ein Student unter 34 angemessen?
siehe erstmal oben - bei 193,00 € liegt ein Einkommen von mehr als
840,00 € vor - der niedrigste freiwillige Beitrag beträgt ca. 136,00 € incl. Pflegeversicherung.
Wenn alles richtig ist, aber rein mathematisch man das ganze
nicht bezahlen kann - selbst über ein zweites Kredit für die
5500 euro, da kämen noch die 193 euro KK-Beitrag plus den
Kredit Beitrag zu den allgemeinen Ausgaben hinzu… ist eine
Insolvenzmeldung der Einzige Ausgang?
Fazit: Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit könnte hier Abhilfe schaffen.
Die Frage nach dem 01.04.2007 habe ich so verstanden als ob hier seitens der Kasse Beiträge nachgefordert wurden ??
Ansonsten, was hat es mit diesem Datum auf sich, speziell in diesem Fall ??
Gruß
Czauderna
Sorry, ich glaube ich hatte bei der Umformulierung einiges weggelassen… Also, das Datum 04.2007 bezieht sich natürlich darauf, dass die KK von mir die Beitrage ab diesem Datum rückgängig verlangt.
Mein Studium habe ich doch mit 30 angefangen, eigentlich fast 31, denn es ist nicht gerade einfach, ein Studium mit Arbeit zu kombinieren und manchmal kriegt man eine Chance, das zu studieren, was man möchte erst mit 30. Versichert war ich über meine Familie in Spanien und bis dahin hatte es wunderbar geklappt, aber laut der KK gibt’s einen neuen Gesetz genau ab 04.2007 die das nicht mehr erlauben soll.
Mittlerweile habe ich an verschiedene Möglichkeiten gedacht und die einzige, die mir finanziell helfen kann, wäre mein Studium abzubrechen, denn ich kann mir die Studiengebühren nicht mehr leisten. Also, das lange warten auf das Traumstudiumplatz hat so gut wie nichts gebracht.
Jetzt wäre mir natürlich wichtig die Frage, ob ich tatsächlich die Beiträge nachzahlen muss oder ob ich andere Alternativen habe. Wie z.B. diese ganze Beiträge an einer Private KK zu bezahlen, die z.B. nur 90,- euro Monatsbeitrag für Studenten im Alter bis 34 verlangen. Das würde heissen, dass ich ca. 2500 euro anstatt 5500 nachzahlen müsste, aber ich weiss nicht ob das machbar ist…
Das mit dem Sozialpflichtige Tätigkeit habe ich nicht richtig verstanden. Das Problem ist, dass ich mich als Ausländer mit den Steuernsystem in Deutschland gar nicht auskenne. Dieses Problem hier ist eine Folge davon, dass ich darüber nicht genau informiert war bzw. wurde und ich bin natürlich etwas enttäuscht, weil ich hätte das viel einfacher klären können, wenn ich rechtzeitig darüber gewusst hätte und könnte evtl. jetzt mein Studium fortsetzen…
Grüsse und Danke für die Antworte.
Ich hatte vergessen zu sagen, dass ich irgendwie schon Mitglied bei einer gesetzlichen KK bin. Ich hatte mich angemeldet aber die Beiträge wurden nicht bezahlt, weil ich mit meinem ex-Chef in der Filiale klären wollte, ob es sich für mich lohnt, lieber den Beitrag selbst komplett zu bezahlen und mein Vertrag als Student zu behalten oder die KK-Beiträge über die Firma halb bezahlen zu lassen, aber dann kein Studentenvertrag mehr bei Ihnen haben, sondern als normaler Arbeitnehmer mit den ganzen Steuerabzügen. Mein Chef meinte immer „ich kümmere mich darum…“, Monaten später hat er nichts gemacht und wieder die gleiche Aussage gemacht und so gings bis jetzt, wo er gefeuert worden ist und wir einen vernünftigen und fleißigen Chef bekommen haben. Damit will ich nur sagen, dass ich irgendwie schon die ganze Zeit drin bei meiner KK war, aber kaum Gebrauch von deren Dienste gemacht habe, und daher nicht weiss, ob die Möglichkeit besteht, diese Nachzahlungen über eine Private KK auszuführen.
Hallo,
vorneweg - dass mit der Studentenversicherung geht nicht mehr da Studium erst mit 30/31 Jahren begonnen.
Demzufolge kommt mindestens ein Monatsbeitrag von 136,00 € auf Dich zu.
Was die Nachforderung angeht - mit 1. Wohnsitz in Deutschland bis Du zur Versicherung ab 01.04.2007 verpflichtet wenn Du vorher zuletzt Mitglied einer GKV-Kasse warst.
Was das Beschäftigungsverhältnis angeht - du hast doch sicher eine
Lohnabrechnung erhalten - wurden dort Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge von dir einbehalten (könnte auch unter dem Sammelbegriff Sozialversicherung - AN-Anteil stehen).
wenn ja - dann bist Du erstmal auf der sicheren Seite - denn dann muss dein Arbeitgeber nicht nur die Krankenkassenanmeldung vornehmen sondern auch die Beiträge dorthin entrichten - tut er das nicht, so ist das nicht dein Problem - du kannst als Nachweis deiner Krankenkasse die Lohnabrechnungen vorlegen.
Wurde dir dagegen keine Sozialversicherung abgezogen dann wird es schon schwieriger - die Kasse betrachtet dich als Schuldner und du musst wirklich beweisen dass du als Arbeotnehmer zu sehen bist.
Gruß
Czauderna
Hallo,
erstmal danke für deine Antwort. Ich habe gerade in meiner Abrechnungen reingeschaut und da kommen einige von den von dir genannte Abzüge. Also, es gibt regelmässig ein Abzug für Lohnsteuer. für Rentenversicherung und Solidar.Zuschlag, dazu noch am Ende der Rechnung kommt der Name meiner Krankenkasse mit einer Einzugsstellenummer aber keine Summe. Heisst das, dass ich der Schuldner bin?
Ich wollte dich auch noch was fragen, denn eigentlich hatte ich schon im April 2007 die Initiative gehabt, mit meinem Chef zu sprechen, um meine Lage bei der KK zu klären. Ich hab ihn ein Paar Monaten später erneut darüber aufmerksam gemacht, das weiss ich ganz genau und könnte sogar das Datum herausfinden, da ich genau zu dieser Zeit aus dem Betriebsrat unserer Firma ausgestiegen bin. Ich meine, letztendlich ist es nicht meine Schuld, dass mein Chef sich nicht darum gekümmert hat und wenn die Lage rechtzeitig von ihm geklärt worden wäre, hätte die Firma seit 2007 die Hälfte meiner Beiträge übernehmen müssen. Heisst das nicht, dass die Firma jetzt auch die Hälfte dieser Schulden übernehmen sollte?
Vielen Dank,
David
Hallo,
oh je, das sicht erstmal nicht gut für dich aus - deine Firma hat nur Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, keine Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung, d.h. heisst, die hat dich als Beschäftigten Studenten behandelt der mtl. mehr als 400,00 € verdient aber vorrangig trotzdem Student ist.
Vielleicht haben wir einen Ansatzpunkt um den Arbeitgeber gegenüber der Krankenkasse mit ins Spiel zu bringen.
Setze dich sofort mit deiner Kasse persönlich in Verbindung und nimm deine Abrechnungen mit. Der Knackpunkt ist die Frage :
Warst Du am 01.04.2007 (also zu Beginn der Tätigkeit) schon Student ?
Wenn ja, hast du ein Problem, denn dann hat der Arbeitgeber richtig
gehandelt.
wenn nein, dann lag bei dir ein ganz normales Arbeitsverhältnis vor
und der Arbeitgeber hätte dich entsprechend bei der Kasse anmelden müssen - d.h. die Kasse würde dann vom Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arvbeitslosenversicherung ab 01.04.2007 nachfordern - allerdings anteilig würdest du auch zur kasse gebeten wenn Du noch in der Firma tätig sein solltest - Dein Anteil wäre aber beileibe nicht so hoch als wenn Du alles alleine tragen müsstest.
Also0, nix wie hin zur Kasse und die Sache persönlich klären.
Gruß
Czauderna
Danke für die Info, ich bin aber gerade etwas verwirrt, denn ich habe meine Unterlagen gecheckt und meine Beitrittserklärung bei der KK hat das Datum vom 02.2006. In dem Sommersemester 2006 war ich kein Student und es wurden von meinem Arbeitgeber Beiträge an der KK bezahlt, bzw. auch Arbeitslosenvers., Rentenvers., usw… dann aber wieder ab Oktober 2006 nicht mehr, da ich dann mein Studium angefangen habe. Aber warum verlangt dann die Krankenkasse nur die Beiträge ab 04.2007 verstehe ich jetzt nicht, denn ich bin anscheinend seit 02.2006 drin und bezahlt wurden nur die Monaten von Sommersemester 2006, also Mai bis Sept 2006.
dürfte mich der Arbeitgeber dann damals wieder als Student einordnen auch wenn ich schon über 30 war? Ich fühle mich ehrlich gesagt von meinem Arbeitgeber ausgetrickst, denn ich hab immer mehr den Eindruck dass sie auch mich absichtlich nicht bei der KK gemeldet haben, auch wenn ich wie gesagt mehrmals darüber aufmerksam gemacht habe…