Nachzahlung gas/Strom auss 2004 rechtens?

Guten Tag,

durch einen Umbau der Strom und Gaszähler hat mein energieversorger die Abschlagszahlung eingestellt, um zu prüfen wie es um das Eckhaus und den Zähler stünde. In 2008 ist ihm dann aufgefallen. dass für 4 Jahre keine Nebenkostenvorauszahlung geleistet wurde, weil von seiner Seite eine Sperre für die Abbuchung eingeleitet wurde und fordert den gesamten Betrag nun zurück. Darf er das???

Hallo bearwiesbaden!

Verzeihung…, die Antwort kommt recht spät, da ich erst heute aus meinem Urlaub zurück bin.

Zu deiner Frage muss ich sagen, dass ich leider nich zu 100% die rechtliche Lage in diesem Fall kenne.
Allerdings glaube ich kaum, dass du um die Zahlungen rum kommst. Also verjähren tun die Kosten eigtl. nicht.

Aber ehrlich gesagt verstehe ich grade auch nicht genau, warum die Abschlagszahlungen überhaupt eingestellt wurden.
Wenn Zähler ausgetauscht werden, ändert sich ja nichts an den Kosten oder sonst irgendwas. Sind ja nur neue Geräte die den Verbrauch festhalten.
Für mich ist im Moment nur schwer nachzuvollziehen was genau geschehen ist.
Sollte es so gewesen sein, dass nach Austausch der Zähler vergessen wurde die Abschläge ab zu buchen, so ist das zwar ein Fehler des Versorgers, aber die Kosten müssten trotzdem übernommen werden.
Gibt vereinzelt immer mal Fälle wo es einfach vergessen wird ein Abschlagsplan anzulegen und über Jahre fällt es nicht auf. Dennoch mussten die Verbraucher für die enstandenen Engergiekosten aufkommen. Denn dort sollte auch der Verbraucher mal Gedanken machen und sich Fragen, warum nich abgebucht wird.
Ich empfehle dir, da mal jmd zu kontaktieren, der dort noch die rechtliche Grundlage kennt. Bin leider kein Jurist.

Tut mir leid, dass ich dir nicht ganz helfen konnte.

Beste Grüße
Adriano