Nachzahlung gewerbl. Miete 2007/2008

Hallo,

ein gewerblicher Mietvertrag wurde gekündigt, wurde jedoch vom Vermieter nicht akzeptiert (aufgrund Nichteinhaltung Kündigungsfrist). In 2009 kam Mahnbescheid und die Miete wurde von 07/07 bis 02/08 nachgefordert. Ab Juli 2009 werden die Mietschulden durch eine mtl. Ratenzahlung getilgt.

Nun meine Fragen: ist eine Verbuchung im Gj. 2008 noch mgl. (JA ist noch nicht gemacht worden) wenn ja wie? periodenfremde Aufwendungen (für Mieten aus 2007) aber welches Gegenkonto?
Ist ein Vorsteuerabzug noch mgl.?
Wie werden dann die Raten in 2009 gebucht?
Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

nicht zahlen, aber als Ausgabe absetzen?? das geht nur bei Bilanzierung nicht bei EÜR - also: Zahlungszeitpunkt = Ausgabe für die EÜR!
E.

Nachfrage: welche Gewinnermittlungsart liegt vor?
Hi !

Wird er Gewinn durch EÜR oder durch Bilanz ermittelt?

Wurde das Gewerbe aufgegeben und war daher möglicherweise eine Aufgabebilanz zu erstellen?

Wenn Angaben hierzu gemacht werden, ist eine Beantwortung schon eher möglich als mit den bisherigen Angaben.

BARUL76

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Hi !

Wird er Gewinn durch EÜR oder durch Bilanz ermittelt?

Bilanz

Wurde das Gewerbe aufgegeben und war daher möglicherweise eine
Aufgabebilanz zu erstellen?

Gewerbe wurde nicht aufgegeben, nur der Gewerberaum wurde gekündigt

Wenn Angaben hierzu gemacht werden, ist eine Beantwortung
schon eher möglich als mit den bisherigen Angaben.

BARUL76

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