Nachzahlung Heizkosten nach mehr als 4 Jahren?

Mal angenommen, in einer Studenten-WG gäbe es einen Fernwärmeliefervertrag mit einem Energieversorger. Die WG würde innerhalb des gleichen Hauses umziehen, den Vertrag kündigen, und für die neue Wohnung keinen neuen Vertrag abschließen. Über 4 Jahre später käme eine Zahlungsaufforderung vom Energieversorger. Die Bewohner der ursprünglichen WG wären inzwischen schon längst ausgezogen, und die Nachfolger wären fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten seien.
Könnte der Energieversorger nach so langer Zeit die gesamten Kosten geltend machen?
Vielen Dank für erhellende Antworten!

Für die alte wohnung ja nicht, da ja gekündigt wurde.
Höchstens es bestanden noch Nachforderungen für die alte Wohnung.

Für die neue Whg. wurde ja Energie verbraucht. Ich würde meinen, dass dadurch ein komkludenter Vertrag zu Stande kam.

Ansonsten ist eine Rückforderung wohl nur im Rahmen der allgemeinen Verjährungsfristen gemäß http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html möglich.

VG D.