Hallo,
ich würde mich über ein paar konstruktive Antworten im Bezug mit meinem Problem mit meiner Kfz-Versicherung freuen.
Leider kam es letzte Jahr zu einem Zahlungsverzug (unbeabsichtigt - da mehrer fahrzeuge bei der gelichern Versicherung gemeldet sind und eins von uns vergessen wurde) bei meiner Kfz-Versicherung. daraufhin wurde sie gekündigt bzw. dem Landratsamt wurde mitgeteilt, dass die Versicherung für das Fahzrzeug nicht mehr besteht. Aus diesem Grund baten wir die Versicherung die Versicherung zu erneuern. Dies erfolgte offensichtlich auch, da das Landratsamt auf eine Stilllegung des Fahrzeugs verzichtete. Leider kam nie eine Zahlungsaufforderung für den weiteren Beitrag und wurde von uns leider wieder aufgrund den oben genanntemn Grunds iweder übersehen, dass das Fahrzeug nicht bezhalt wurde. Letztens ist mir das aber aufgefallen, das da beim bezahlen ein Fahrzeug fehlt und habe nachgefragt, warum keine Rechnung für das Fahrzeug gekommen isr. Die Aussage war, dass das Fahrzeug seit dem letzten Jahr nicht mehr bei der Versicherung versichert ist. Als die Versicherung beim Landratsamt nachforschte erfuhren sie, dass ein Versicherungsnachweis der Versicherung beim Landratsamt aber vorliegt. Folglich will die Versicherung von mir die komplette Beiträge (Haftpflicht und Teilkasko und Unfall-Personenschutz-Versicherung) nachgezahlt haben.
Um vielleicht nochmal ein bisschen Klarheit in die ganze Angelegenheit zu bringen hier nochmal kurz die Fakten.
-
Die Versicherung hat laut ihrer Unterlagen mir im März letzten Jahr die Versicherung gekündigt. (Da eine Zahlung vergessen wurde)
-
Auf Bitten unsererseits hat die Versicherung aber gleichzeitig dem Landratsamt einen neuen Versicherungsnachweis (Doppelkarte = Nachweis für die Haftpflichtversicherung, verfällt nach 28 Tage wenn kein Beitrag bezahlt wird) zugestellt. Für diesen Versicherungsnachweis habe ich nie eine Rechnung bekommen. Wie auch. Laut Punkt 1 war ich ja nicht mehr bei der Versicherung versichert.
-
Es ist natürlich verboten ohne Versicherungsschutz durch die Gegend zu fahren. Dies wird vom Landratsamt kontrolliert und ist, da ein Versicherungsnachweis vorlag, nicht aufgefallen. Aus diesem Grund kam auch im vergangenen Oktober eine Zahlungsaufforderung des Landratsamts für die Kfz-Steuer die bezahlt wurde.
-
Teilkasko kann nur im Rahmen einer Haftpflichtverischerung abgeschlossen werden, da sie eine Zusatzversicherung ist.
-
Da die Versicherung durch mein Nachfragen festgestellt hat, dass sie einen Fehler gemacht hat, hat sie mir eine Rechnung geschickt in dem sie mir eine neuen Vertrag (die Vertragsnummer ist eine andere als die alte - folglich ein Neuvertrag) der auf den alten basiert zugeschickt hat. Dieser Vertrag hat als Startbeginn den März letzten Jahres und die Beiträge sollen voll nachgezahlt werden. (Die leichteste und lukrativste Lösung für die Versicherung)
==> Aus diesem Grund die Frage: Muß ich die kompletten Beiträge zahlen oder nur ein Teil davon?
Laut den Unterlagen der Kfz-Versicherung hatte ich seit März letztem Jahr keine Versicherung. Laut Landratsamt hatte ich aber einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung. Folglich wäre im Schadensfall (abhängig vom Schadensfall) maximal die Haftpflicht eingesprungen. Die Teilkasko wäre mir wohl verweigert worden. Aus diesem Grund müßte ich aus meiner Sicht maximal die Beiträge für die Haftpflichtversicherung nachzahlen.
Stimmt das?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.