Hallo
Ich musste in 2013 Kirchensteuer nachzahlen und mir wurde gesagt, das könne ich in der ESt 2015 geltend machen. Wo in Elster muss ich das eintragen?
Gruß,
Eva
Hallo Eva,
wer hat das gesagt?
Gezahlte Kirchensteuer ist jeweils in dem Jahr Sonderausgabe, in dem sie bezahlt wird. Hast Du vielleicht im Jahr 2015 für 2013 nachgezahlt? In diesem Fall käme der Betrag in den Hauptvordruck Seite 2, Zeile 42.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Ein Bekannter, der Steuerberater ist, hat das gesagt. Er meinte, die nachgeforderte Kirchensteuer aus 2013 könne man auch jetzt noch ansetzen. Es gibt eine Dreijahresfrist oder so … (Ich bin da völlig überfordert).
Gruß,
Eva
Ich hoffe, meine Frage verstößt nicht gegen die Regeln für dieses Brett: Interessehalber - ist eine Kapitallebensversicherung, die Anfang Dezember 2004 abgeschlossen wurde, bei Auszahlung steuerfrei?
Gruß,
Eva
Hallo Eva,
der Normalfall ist, dass bezahlte Kirchensteuer bei der Veranlagung unabhängig von den Angaben in der Steuererklärung so angesetzt wird, wie das bei der Finanzkasse verbucht ist. Wenn im Jahr 2013 Kirchensteuer bezahlt wurde, wäre also zuerst der Einkommensteuerbescheid für 2013 daraufhin anzuschauen, ob da die berücksichtigten Sonderausgaben nicht bereits die geleistete Zahlung enthalten.
Wenn diese Zahlung nicht enthalten ist, käme vielleicht eine Berichtigung des Bescheides gem. § 129 AO wegen „offenbarer Unrichtigkeit“ in Frage. Das dürfte die Korrekturvorschrift sein, von der der Bekannte spricht - falls nicht der Steuerbescheid ohnehin gem. § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, was bei Selbständigen öfter mal vorkommt - das steht in dem Bescheid selber drin.
Beide Korrekturmöglichkeiten wären kein Gegenstand der Steuererklärung, sondern Gegenstand eines Antrags auf Änderung des Bescheides für 2013.
Schöne Grüße
MM
Servus,
gibt es seit der final destruction 07-2015 nicht mehr in dem Sinn - aber auch, wenn sie noch eine Rolle spielten, verstieße diese Frage nicht dagegen, weil kein persönlicher konkreter Einzelfall angesprochen ist.
Ja, bis 31.12.2004 abgeschlossene kapitalbildende Lebensversicherungen werden steuerfrei ausgezahlt. Deswegen sind im Dezember 2004 so viele abgeschlossen worden.
Die Versicherungsvertreter, natürlich mit diesem „Verkaufsargument“ gebrieft, bekamen im Dezember 2004 von ihren Regionalleitern nur etwas zum Abendbrot, wenn sie wenigstens ein Dutzend Abschlüsse am Tag an Land brachten. Wer nur mit neun oder zehn Unterschriften daherkam, wurde mit der Peitsche wieder auf die Straße gejagt.
Schöne Grüße
MM