Hallo,
ist es richtig, dass wenn man freiwillig in der gesetzt. Krankenkasse als Selbständiger ist und man im Folgejahr eine Nachzahlung machen muss wegen höherem Einkommen nach Steuerbescheid, diese Nachzahlung nur bedingt absetzbar ist, wegen einer Begrenzung ??
Gibt es für die Ausgaben der Krankenkasse eine Begrenzung??
Ist diese Nachzahlung einer Sonderausgabe??
Danke schon mal für die Hilfe.
Grüsse.
Stephan.