Hallo,
ich bin neu hier und wollte eure Meinung mal erfahren.
Muss man Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung nachzahlen, wenn die Krankenkasse für die Bearbeitung des Antrags vier Monate gebraucht hat. Also Antrag wurde im Juni gestellt nach langem hin und her ist die freiwillige Versichung Ende Oktober genehmigt worden. Nun fordert die KK die Beiträge für die letzten Monate.
Danke für Eure Antworten.
Gruß
Andrea
Muss man Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung
nachzahlen, wenn die Krankenkasse für die Bearbeitung des
Antrags vier Monate gebraucht hat.
Natürlich, man war in dieser Zeit ja auch versichert.
Also Antrag wurde im Juni
gestellt nach langem hin und her ist die freiwillige
Versichung Ende Oktober genehmigt worden.
Da gibt es nichts zu genehmigen. Die KK muß Antragsteller annehmen, nur der Status war zu entscheiden.
Nun fordert die KK die Beiträge für die letzten Monate.
Zu recht, es war seit Juni bekannt, dass Beiträge fällig werden. Da kann man Rücklagen schaffen.