ich bin seit 3 1/2 Jahren nichtmehr in Deutschland versichert (davor IKK) dafür aber seit 2 Jahren in der Türkei versichert. Meinen Wohnsitz habe ich allerdings noch in Deutschland. Ich bin nicht Deutscher Staaatsbürger und Pendle zwischen Deutschland und der Türkei.
Meine Frage wäre, ob die zwei Jahre die ich bereits in der Türkei versichert war, hier angerechnet werden und müsste ich vielleicht rückwirkend die Beiträge nachzahlen?
Bin Schwanger und werde wieder sesshaft in Deutschland daher die Frage.
Hat vielleicht jemand einen Tipp für mich welche Versicherung die optimalste für mich wäre?
hallo,
da die türkei nicht zur EU gehört, ist diese frage von mir nicht zu beantworten.
am besten mal an die letzte deutsche krankenkasse wenden, wie die die rechtssituation einschätzen…auf jeden fall ist das sehr komplex.
gruß,
nils
die Lösung ist abhängig von der Art der letzten Krankenversicherung in Deutschland (gesetzlich oder privat), der Türkei und wo in den letzten Jahren dein „gewöhnlicher Aufenthaltsort“ war.
War die Krankenversicherung in der Türkei gesetzlich und war dort der gewöhnliche Aufenthaltort, sollte das der Krankenkasse in Deutschland so erklärt werden.
Hallo Samsun,
wer länngere Zeit im Ausland war braucht nicht nachzuzahlen.
Sollte die IKK Sress machen, dann schreibe mir. Ich bringe Dich dann bei einer anderen Kasse unter - ohne Nachzahlen.
Hupftiegel
Hallo,
ich kann keine konkrete Frage in deiner Schilderung entdecken! Wenn du zuletzt in der Türkei versichert warst, warum solltest du in Deutschland Beiträge nachzahlen müssen? Oder hat die Versicherung in Deutschland weiterhin bestanden und du hast die Beiträge nicht bezahlt?
Wenn es darum geht, dass du wieder in Deutschland versichert werden möchtest, aber dir keine Möglichkeit des Einstiegs in die gesetzliche Krankenversicherung gegeben wird, kann ich das als Problem nachvollziehen.
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (GKV) erwartet eine versicherungspflichtige Basis für den Einstieg. Versicherungspflicht entsteht z.B. durch eine Vollbeschäftigung oder durch ein Studium. Liegt das nicht vor, greift ggf. eine kostenlose Mitversicherung beim Ehemann oder eine freiwillige Weiterversicherung. Hier sagt der Begriff „Weiterversicherung“ jedoch, dass zuvor eine andere Versicherung bestanden haben muss. Versicherungen im EU-Ausland können hierbei angerechnet werden. Die Türkei ist ja derzeit nicht in der EU. Also wird es auch meiner Sicht keine Möglichkeit geben, in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung zu bekommen.
Das würde aber meiner Meinung nach nicht der Solidargemeinschaft gerecht werden. Das Prinzip ist ja so aufgebaut, dass man ein Leben lang ununterbrochen Beiträge in den gemeinsamen „Topf“ einbezahlt. Nur dann kann man im Falle einer Krankheit, Mutterschaft oder auch Stellenlosigkeit davon profitieren und die Gemeinschaft kommt für einen auf. Wer die Versichertengemeinschaft verlässt ist leider raus aus dem Solidarpakt.
Bleiben also nur die privaten Krankenversicherungen. Doch die werden bei einem Versicherungsantrag mit bestehender Schwangerschaft sicher den Kopf schütteln. Und das dürfen sie leider auch.
habdelt es sich um pkv oder gkv? dies ist ein wichtiges detail. jedoch glaube ich, das die nachzahlung völlig korrekt ist, da der wohnsitz in deutschland war.
Das ist mit diesen Angaben schwer zu beantworten. Wenn Deutschland der einzige gemeldete Wohnsitz ist, besteht nach dem Gesetz kaum Zweifel an der Versicherungspflicht, d.h. grundsätzlich Nachzahlen. Immerhin wären Sie dann drin in der gesetzlichen Krankenkasse.
Um zu überprüfen, ob die türkische Versicherung anerkannt wird, muss man viel mehr wissen: Was ist das für eine Krankenversicherung ? Was haben Sie in der Türkei gemacht ? Wovon leben Sie jetzt und in Deutschland ? Sind Sie verheiratet oder ledig ?
Und dann muss man in die Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Türkei schauen, ob da eine Anrechnung für eine Weiterversicherung geregelt ist.
… wenn Deutschland der gewöhnliche Aufenthaltsort war, dann ist die gesetzliche Kasse in Deutschland zuständig.
Fragt sich, warum du in der Türkei versichert warst. Wenn du dort mehr als die Hälfte der Zeit warst, einen Wohnsitz hattest und evt. sogar gearbeitet hast … dann könne das ein Indiz dafür sein, dass der gewöhnliche Aufenthalt in der Türkei war.
die Frage kann ich so nicht beantworten, weil ich nicht weiss, wie Sie sich in Deutschland versichern wollen oder können. Sollten Sie ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen wollen, was ich wegen Ihrer Schwangerschaft bezweifle, wäre eine Vorversicherungszeit nicht erforderlich. Damit wäre es egal, wie lange Sie in der Türkei versichert waren. Wenn Sie als Familienangehörige mit dem Ehegatten versichert werden könnten, ist ebenfalls keine Vorversicherungszeit notwendig. Um eine Beurteilung abzugeben, wären also weitere Angaben erforderlich. Ich würde mich an Ihrer Stelle von der IKK, bei der Sie versichert waren, beraten lassen.
Hallo
diese Frage kann nur Ihre letzte Kasse entgültig klären.Die Gefahr der Nachzahlung besteht.
Ich würde mir Nachweise über die Versicherung in der Türkei besorgen und damit zur IKK gehen.
Gruß
also nach dem was ich gerade las, wird die türkische Krankenversicherung nicht von den Deutschen anerkannt, allerdings brauchen Sie auch die Beiträge nicht nachzahlen. Es kann auch sein das alles das was ich schreibe Quark ist, dann würde ich mich mal hier erkunden: