Hallo,
ich kann keine konkrete Frage in deiner Schilderung entdecken! Wenn du zuletzt in der Türkei versichert warst, warum solltest du in Deutschland Beiträge nachzahlen müssen? Oder hat die Versicherung in Deutschland weiterhin bestanden und du hast die Beiträge nicht bezahlt?
Wenn es darum geht, dass du wieder in Deutschland versichert werden möchtest, aber dir keine Möglichkeit des Einstiegs in die gesetzliche Krankenversicherung gegeben wird, kann ich das als Problem nachvollziehen.
Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (GKV) erwartet eine versicherungspflichtige Basis für den Einstieg. Versicherungspflicht entsteht z.B. durch eine Vollbeschäftigung oder durch ein Studium. Liegt das nicht vor, greift ggf. eine kostenlose Mitversicherung beim Ehemann oder eine freiwillige Weiterversicherung. Hier sagt der Begriff „Weiterversicherung“ jedoch, dass zuvor eine andere Versicherung bestanden haben muss. Versicherungen im EU-Ausland können hierbei angerechnet werden. Die Türkei ist ja derzeit nicht in der EU. Also wird es auch meiner Sicht keine Möglichkeit geben, in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung zu bekommen.
Das würde aber meiner Meinung nach nicht der Solidargemeinschaft gerecht werden. Das Prinzip ist ja so aufgebaut, dass man ein Leben lang ununterbrochen Beiträge in den gemeinsamen „Topf“ einbezahlt. Nur dann kann man im Falle einer Krankheit, Mutterschaft oder auch Stellenlosigkeit davon profitieren und die Gemeinschaft kommt für einen auf. Wer die Versichertengemeinschaft verlässt ist leider raus aus dem Solidarpakt.
Bleiben also nur die privaten Krankenversicherungen. Doch die werden bei einem Versicherungsantrag mit bestehender Schwangerschaft sicher den Kopf schütteln. Und das dürfen sie leider auch.
Sorry, aber so ist es.
Gruß
Karsten