Hallo,
nach meinem Studium, bevor ich anfing zu arbeiten, war ich ein Jahr lang als arbeitssuchend gemeldet. Meine (gesetzliche) Krankenversicherung hat mir in diesem Zeitraum monatlich Beiträge in Höhe des Studentenbeitrags abgebucht. (ca. 60€).
Im Nachhinein erhebt die Versicherung Anspruch auf eine Nachzahlung. Der Monatliche Beitrag für Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, beträgt laut deren Aussage ca. 120 € monatlich.
Ich habe die Krankenversicherung im Zeitraum der Arbeitslosigkeit bewusst nicht in Anspruch genommen. (keine Arztbesuche . garnix der gleichen).
Meine Frage: Liege ich richtig mit folgenden Aussagen?
- Ich war de Fakto in der Zeit meiner Arbeitslosigkeit NICHT versichert, weil ich als nicht versicherungspflichtiger versäumt habe, eine freiwillige Versicherung bei meinem gesetzlichen Versicherungsträger zu beantragen.
- Weil ich nicht krankenversichert war, müssen die mir meine gezahlten (Studenten)beiträge zurückzahlen.
- Meine gesetzliche Krankenversicherung war verpflichtet, mich bei Arbeitseintritt wieder aufzunehmen, da ich jetzt als Angestellter mit Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze wieder Krankenversicherungspflichtig bin (die haben die letzten Monate Zahlungen über Gehalt und Arbeitgeber erhalten).
Auch für die Klärung einzelner Fragen bin ich sehr dankbar.
MfG
Thomas
