Nachzahlung Krankenversicherung gerechtfertigt?

Hallo,

nach meinem Studium, bevor ich anfing zu arbeiten, war ich ein Jahr lang als arbeitssuchend gemeldet. Meine (gesetzliche) Krankenversicherung hat mir in diesem Zeitraum monatlich Beiträge in Höhe des Studentenbeitrags abgebucht. (ca. 60€).

Im Nachhinein erhebt die Versicherung Anspruch auf eine Nachzahlung. Der Monatliche Beitrag für Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, beträgt laut deren Aussage ca. 120 € monatlich.

Ich habe die Krankenversicherung im Zeitraum der Arbeitslosigkeit bewusst nicht in Anspruch genommen. (keine Arztbesuche . garnix der gleichen).

Meine Frage: Liege ich richtig mit folgenden Aussagen?

  1. Ich war de Fakto in der Zeit meiner Arbeitslosigkeit NICHT versichert, weil ich als nicht versicherungspflichtiger versäumt habe, eine freiwillige Versicherung bei meinem gesetzlichen Versicherungsträger zu beantragen.
  2. Weil ich nicht krankenversichert war, müssen die mir meine gezahlten (Studenten)beiträge zurückzahlen.
  3. Meine gesetzliche Krankenversicherung war verpflichtet, mich bei Arbeitseintritt wieder aufzunehmen, da ich jetzt als Angestellter mit Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze wieder Krankenversicherungspflichtig bin (die haben die letzten Monate Zahlungen über Gehalt und Arbeitgeber erhalten).

Auch für die Klärung einzelner Fragen bin ich sehr dankbar.

MfG

Thomas

Hallo,

nach meinem Studium, bevor ich anfing zu arbeiten, war ich ein
Jahr lang als arbeitssuchend gemeldet. Meine (gesetzliche)
Krankenversicherung hat mir in diesem Zeitraum monatlich
Beiträge in Höhe des Studentenbeitrags abgebucht. (ca. 60€).

Warum, haben die keinen Bescheid von der UNI erhalten, dass keine
Studenteneigenschaft mehr vorliegt - das ist so vorgeschrieben

Im Nachhinein erhebt die Versicherung Anspruch auf eine
Nachzahlung. Der Monatliche Beitrag für Arbeitslose, die
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, beträgt
laut deren Aussage ca. 120 € monatlich.

Das ist so nicht zulässig, denn eine Pflichtversicherung darf nicht
ohne Willenserklärung in eine freiwillige Versicherung umgewandelt
werden.

Ich habe die Krankenversicherung im Zeitraum der
Arbeitslosigkeit bewusst nicht in Anspruch genommen. (keine
Arztbesuche . garnix der gleichen).
Das ist schon mal positiv.
Meine Frage: Liege ich richtig mit folgenden Aussagen?

  1. Ich war de Fakto in der Zeit meiner Arbeitslosigkeit NICHT
    versichert, weil ich als nicht versicherungspflichtiger
    versäumt habe, eine freiwillige Versicherung bei meinem
    gesetzlichen Versicherungsträger zu beantragen.

Ja, das ist grundsätzlich richtig!!

  1. Weil ich nicht krankenversichert war, müssen die mir meine
    gezahlten (Studenten)beiträge zurückzahlen.

Möglich bei Rückzahlung der ggf. erhaltenen Leistungen

  1. Meine gesetzliche Krankenversicherung war verpflichtet,
    mich bei Arbeitseintritt wieder aufzunehmen, da ich jetzt als
    Angestellter mit Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
    wieder Krankenversicherungspflichtig bin (die haben die
    letzten Monate Zahlungen über Gehalt und Arbeitgeber
    erhalten).

Ja, korrekt.

Auch für die Klärung einzelner Fragen bin ich sehr dankbar.

MfG

Thomas

Gruss
Czauderna

Hallo

Hallo,

nach meinem Studium, bevor ich anfing zu arbeiten, war ich ein
Jahr lang als arbeitssuchend gemeldet. Meine (gesetzliche)
Krankenversicherung hat mir in diesem Zeitraum monatlich
Beiträge in Höhe des Studentenbeitrags abgebucht. (ca. 60€).

Du hättest der GKV melden müssen, dass du nicht mehr Student bist

Im Nachhinein erhebt die Versicherung Anspruch auf eine
Nachzahlung. Der Monatliche Beitrag für Arbeitslose, die
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen, beträgt
laut deren Aussage ca. 120 € monatlich.

Das dürfte richtig und berechtigt sein

Ich habe die Krankenversicherung im Zeitraum der
Arbeitslosigkeit bewusst nicht in Anspruch genommen. (keine
Arztbesuche . garnix der gleichen).

Das spielt keine Geige, andere haben sie in Anspruch genommen, es ist eine Risikoversicherung. Ich nehme mal an, du wirst auch die Beiträge zurück haben wollen, wenn du 10 Jahre keine Leistungen in Anspruch genommen hast :frowning:

Meine Frage: Liege ich richtig mit folgenden Aussagen?

  1. Ich war de Fakto in der Zeit meiner Arbeitslosigkeit NICHT
    versichert, weil ich als nicht versicherungspflichtiger
    versäumt habe, eine freiwillige Versicherung bei meinem
    gesetzlichen Versicherungsträger zu beantragen.
  2. Weil ich nicht krankenversichert war, müssen die mir meine
    gezahlten (Studenten)beiträge zurückzahlen.

Dein Status war der GKV ja nicht bekannt, deshalb werden sie nix zurückzahlen sondern der Status wird richtiggestellt und nachgefordert

  1. Meine gesetzliche Krankenversicherung war verpflichtet,

Wärest du nicht versichert gewesen, hätte dich KEINE GKV aufnehmen müssen (Vorversicherungszeiten)

Evtl. Berichtigung wird sicher Günter machen …

mich bei Arbeitseintritt wieder aufzunehmen, da ich jetzt als
Angestellter mit Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
wieder Krankenversicherungspflichtig bin (die haben die
letzten Monate Zahlungen über Gehalt und Arbeitgeber
erhalten).

Auch für die Klärung einzelner Fragen bin ich sehr dankbar.

MfG

Thomas

LG
Mikesch