Es wohnen 2 Studenten zusammen in einer Wg. Beide sind als gleichberechtigte Mieter im Mietvertag genannt.
Für die Zahlung der Nebenkosten ist nur Student A bei den Stadtwerken vermerkt.
1 Jahr nachdem beide Studenten aus dieser Wohnung ausgezogen sind, bekommt Student A eine Zahlungsaufforderung von den Stadtwerken.
Muß Student A nun den gesamten Betrag selber zahlen oder kann er Student B, der natürlich auch in dieser Wohnung gemeldet war zu dieser Zeit,zu Zahlung der Hälfte der Forderungen der Stadtwerke auffordern bzw. zwingen?
Es wohnen 2 Studenten zusammen in einer Wg. Beide sind als
gleichberechtigte Mieter im Mietvertag genannt.
Für die Zahlung der Nebenkosten ist nur Student A bei den
Stadtwerken vermerkt.
1 Jahr nachdem beide Studenten aus dieser Wohnung ausgezogen
sind, bekommt Student A eine Zahlungsaufforderung von den
Stadtwerken.
Muß Student A nun den gesamten Betrag selber zahlen
an die Stadtwerke ja, da er Vertragspartner ist
oder kann
er Student B, der natürlich auch in dieser Wohnung gemeldet
war zu dieser Zeit,zu Zahlung der Hälfte der Forderungen der
Stadtwerke auffordern bzw. zwingen?