Hallo,
ein Mann hat 'ne Wohnung gemietet bis 31. März. Er hat am 31 Januar ausgezogen, Miete und NK (120) trotzdem weiter bezahlt. D.h. die Wohnung stand 2 Monate leer, kein Heizung- oder Wasserverbrauch.
Jetzt kommt eine Abrechnung mit Nachzahlung 110 euro! WIe KANN ES SEIN??? denn der Mieter war (im Januar) ganzen Tag schaffen und kamm spät abends nur zum Schlaf.
Man kann doch nicht 470 euro in einem Monat verbrauchen!!!
Bitte Hilfe bei jedermann, der weiss was zu tun ist
Bei diesem Fall, der ja heutzutage zu Genüge vorkommt, sollte dieser Mann den Mieterschutzbund oder einen Anwalt aufsuchen und die Nebenkostenabrechnung überprüfen lassen!!! Hört sich nicht unbedingt rechtens an!!!
Der Mann sollte sich die NK-Abrechnung mal genauer durchlesen.
Wenn sie O.K. ist sieht er dort den genauen Abrechnungszeitraum,
die Aufschlüsselung der Kosten auf die einzelnen Posten usw.
Das schlichte Argument „ich war nicht da“ zieht allerdings kaum.
Bei den Heizkosten z.B. werden bis zu 50 % nach
der Wohnungsgröße und nicht nach dem individuellen Verbrauch
verteilt.
Der Wasserverbrauch kann den einzelnen Mietern oft gar nicht
individuell zugeordnet werden, wenn das Haus nur einen Wasserzähler hat.
Müll, Grundsteuer, Straßenreinigung etc. fallen ebenfalls weiter an.
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Hier gleich den Gang zum Anwalt zu empfehlen, halte ich für verfrüht - evtl. würde das dem Mieter nur völlig unnötige Kosten verursachen.
Lieber zunächst die Abrechnung mit kühlem Kopf mal genau prüfen.
Wasserkosten - wie bereits gesagt: Wenn mangels Wasseruhren Umlage nach Personen/m² vereinbart ist, dann ist das auch bei Nichtnutzung/Abwesenheit wegen Urlaub anzuwenden.
Dass gem. Heizkostenverordnung 30-50% der Heizkosten als Grundkosten nach m²-Wohnfläche zu verteilen sind wurde ebenfalls schon gesagt.
Der Nicht-Verbrauch macht sich also nur zu 50-70% bemerkbar.
Allerdings wird es kpl. Nicht-Verbrauch nicht geben können, da die Thermostatventile i.d.R. eine Frostschutzeinstellung haben bzw. der Mieter verpflichtet ist, die Whng mind. so zu beheizen, dass keine Frostschäden entstehen.
Ganz wichtig aber auch:
Heizkosten machen üblicherweise ca. 1/2 des monatl. Vorauszahlungsbetrags aus
> auf das Beispiel bezogen also 60 Euro
Obwohl die Heizkosten nur in den 6 Heizmonaten (1/2Okt-Nov-Dez und Jan-Feb-Mrz-1/2Apr) entstehen, wird die Vorauszahlung dafür auf 12 Monate verteilt gezahlt.
Alleine die Monate Jan-Feb-Mrz machen z.B. 450 von 1.000 Gradtagszahlen. mit denen die einzelnen Monate des Jahres gem. Regel-Heizkostenverbrauch nach VDI-Gradtagszahlentabelle bewertet sind, aus!
> d.h. für den Beispielfall: für die anzunehmenden 6*60=360 Euro Heizkosten wurden nur 3*60=180 Euro Vorauszahlungen geleistet, einfach weil die Sommer-Vorauszahlungsmonate fehlen
Rein aus dem Grund wäre also ein Nachzahlungsbetrag von 180 Euro zu erwarten.
Dazu kommt evtl. die Gebühr für die wegen des Auszugs erforderliche Zwischenablesung (soweit diese nicht auf alle Mieter umgelegt wird, sondern vereinbarungsgemäß/üblicherweise auf den Mieter, den sie betrifft)
Wennn diese Punkte abgearbeitet und beantwortet sind, ergeben sich evtl. neue/weitere Ansätze