- Sehr geehrte Damen und Herren,Ich habe eine Frage zu unserem aktuellen Fall!
Meine Partnerin und ich wohnen seit August 2012 in dieser Wohnung, welche wir aber am Samstag den 01.02. offiziell verlassen und in einen neue wohnung ziehen.
Vorweg sei gesagt, es wurde einen Netto-Miete von 450€ + 50€ Heizkosten im Vertrag festgesetzt.
Eine Betriebskostenvorrauszahlung ist nicht festgeschrieben.
Jetzt kam mein Noch-Vermieter heute an und meinte es wird noch eine rechnung kommen, in der wir Heizkosten nachzahlen müssen.
allerdings hat er bisher keine Nebenkostenabrechnung gemacht und auch keine Zählerstände abgelesen.
daher meine Frage nun: Darf er einfach so diese Heizkosten nachfordern oder nicht?
Ich hoffe es kann mir einer Helfen.
MfG; Markus
PS: Die Mietzahlung erfolgt in bar, und so, sehr wahrscheinlich am Finanzamt vorbei… Ist das ebenfalls rechtens?