Nachzahlung , Rentenbeiträge

Guten Tag,

wer muß die Renten-Beiträge vom Arbeitnehmer nachzahlen, wenn seit Beschäftigungsbeginn über mehr als 4 Jahre diese vom Arbeitgeber nicht abgeführt wurden und auch nicht einbehalten wurde.

Kann dadurch für Arbeitnehmer eine Nachzahlungspflicht entstehn oder ist das ein Fehler vom Arbeitgeber?.

Wer hat da Ahnung davon oder wo kann darüber nachgelesen werden?

Liebe Grüße und schönes Wochenende
Doris

Hallo,

schau dir einmal § 28g SGB IV und dann den § 25 SGB IV an.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28g.html

Gruß Woko

Hallo Woko,

danke für den Hinweis damit kann ich etwas anfangen.

Gruß Doris