Hallo an alle,
nehmen wir rein hypothetisch an ein Rentner-Ehepaar hätte folgendes „Einkommen“:
Er:
- 1200 € Rente
- 200 € Pflegegeld
Sie:
- 800 € Rente
- 500 € Blindengeld
Es besteht eine Zugewinngemeinschaft.
Keiner von beiden hätte in den letzten 10 Jahren eine Steuererklärung abgegeben, dem FA wäre das bisher nicht aufgefallen.
Nun ist der Ehemann verstorben und es ist wahrscheinlich, dass das FA nun aufmerksam wird.
Wie lange kann das FA hier noch Steuernachzahlungen fordern (= welche Verjährungsfristen gelten hier)?
Wie hoch könnten („Pi mal Daumen“) die Forderungen ausfallen (vielleicht liegen die Rentner auch innerhalb bestimmter Freibeträge?)?
Bin gespannt auf eure Antworten.
Gruß,
Sax