Nachzahlung Stromrechnung

Hallo,ich habe dieser Tage meine Jahres-Stromabrechnung erhalten und musste mit Entsetzen feststellen dass mein Verbrauch um mehr als das doppelte gestiegen war! Das hat mich sehr verwundert,sodass ich beim Stromanbieter anfief und nachfragte.Darauf hin sagte man mir dort dass eine Nachforderung aus letztem JAhr bestünde da man sich verrechnet hatte!
Nun meine Frage:geht das? Ich bin zu keiner Zeit darauf hingewiesen worden dass die Abrechnung von letztem Jahr nicht korrekt sei,desweiteren ist die Nachforderung auch nicht aus der diesjährigen Abrechnung ersichtlich!Ich weiss das jetzt nur weil ich nachgefragt habe.
Da ich so eine Vorgehensweise sehr „dreist“ finde,frage ich mich ob der Stromanbieter in so einem Fall für seinen Bock nicht selbst aufkommen muss bzw. sollte.Gibts da Fristen an welche sich der Anbieter halten muss bzw. wo sind den die Vorgehensweisen für Stromanbieter geregelt? Wäre dankbar um jede Auskunft! MfG Wabowe
P.S:: Auf Anfrage erhielt ich vom Anbieter die Auskunft das es bis zu 3 Jahren nachgefordert werden kann!?

Hallo!

  1. Überschreitet die im Vertrag vereinbarte Stromverbrauch die festgelegte Stromabnahmemenge, so verpflichtet sich der Kunde zur Nachzahlung. Der Stromanbieter hat das Recht, diese Nachzahlung (wobei der kWH Preis in der Regel über dem vereinbarten Normaltarif liegt) innerhalb einer Frist von 3 Jahren einzufordern. Sie werden somit nicht um die Nachzahlung herumkommen.

Meine persönliche Empfehlung …

Wechseln Sie sofort den Stromanbieter! Sollte es zu einem Rechtsstreit mit ihrem derzeitigen Stromanbieter kommen oder sollten Sie der geforderten Nachzahlung nicht termingerecht nachkommen, dann könnte ihnen der Stromanbieter den Strom sperren. Durch einen Wechsel zu einem neuen Anbieter können Sie das vermeiden.

Der Wechsel zu einem neuen Anbieter ist immer kostenlos und kann bequem über das Internet (http://www.stromkunde.info) durchgeführt werden. Zudem können Sie auf dieser Seite auch ALLE Anbieter in Ihrer Region vergleichen und den günstigsten auswählen.

Nach dem Wechsel empfehle ich, dass Sie den Verbraucherschutz (siehe Gelbe Seiten) kontaktieren und um Hilfe im Streitfall gegen den alten Anbieter bitten. Das hilft in der Regel immer.

Mit internetten Grüßen,

Andreas Schmidt

Hi,kann Dir leider nicht weiterhelfen,rate Dir aber dringend,geh zum Verbraucherschutz und laß Dich dort beraten.
Alles Gute insel611