Nachzahlung von Krankenkassenbeiträgen

Meine GKV hat die kostenlose Familienversicherung für meine beiden Kinder rückwirkend gekündigt, da wir am 30.07.2010 geheiratet haben und mein Mann über der Bemessungsgrenze verdient hat und in der PKV versichert ist. Der Krankenkasse habe ich die Heirat sofort mitgeteilt. Von Seiten der GKV kam anschließend nur die neue Krankenkassenkarten für mich. Jetzt müssten wir ca. 8.100,00 € an Beiträgen nachzahlen. Kann mir hier irgendwer helfen?

Hallo,

grundsätzlich ist das leider korrekt. Die Kasse wird sich sicher auf Ratenzahlung einlassen, denn die hätten mit ein bißchen Grips sofort nachfragen können.

Aber an der Forderung selbst gibts m.E. nichts zu rütteln.

Viel Glück

Barmer

Hallo,
leider FAQ 1129 nicht beachtet, deshalb nur die kurze Anmerung
nein, da gibt es schon Möglichkeiten um die „Nachzahlung“ zu vermeiden.
Gruss
Czauderna

Ich schließe mich Barmer an. Sehr wahrscheinlich wird an der Nachzahlung selbst nicht viel zu machen sein - Wäre alles direkt richtig gelaufen, wären von damals bis heute dieselben Beiträge berechnet (und bereits bezahlt) worden.

Heißt: Solange die Beitragshöhe richtig ermittelt worden ist wird die KK aller Voraussicht nach fordern.

Sollte die KK an der extrem späten „Aufdeckung“ des Sachverhaltes (ganz oder teilweise Schuld sein, dann könnte ich mir vorstellen, dass es größeres Entgegenkommen bei der Ratenzahlung gibt als sonst.

Vorstellbar wäre zB hier eine Ratenzahlung, bei der von der Berechnung von Stundungszinsen abgesehen wird; aber das ist einzelfallabhängig und direkt mit der KK zu klären.