Nachzahlung von krankenkassenbeiträgen

Krankenkasse hat es versäumt seit 2002 die Krankenkassen- und Pflegeversicherungs Beiträge von der Zusatzversicherung einzubehalten.
Fordert jetzt ab dem Verjährungstermin, eine Nachzahlung der angefallenen Summe.
Eine Aufrechnung, Mahnung oder ähnliches ist nicht erfolgt.
Die TK hat angeblich das Recht, auch wenn eigenes Verschulden vorliegt, die nicht eingeforderten Beträge nachzufordern.

Die TK hat das Recht, wenn es sich um die regulären Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung handelt. Die Beitragspflicht richtet sich nach dem SGB V und ist nicht von Meldung, Anforderung, Mahnung etc. abhängig. Und durch die Verjährung hat man ja immerhin die Hälfte gespart.

Aber wieso Zusatzversicherung ? Zusatzversicherungen gibt es bei der PKV und bei nur bei einigen GKV seit 2007.

Aus dem Text entnehme ich, dass es sich um eine GKV handelt.
Was soll man unter dem Begriff Zusatzversicherung verstehen!

Hallo,

ich nehme an, der Fragestellter meint Beiträge aus Versorgungsbezügen (Zusatzrente).

Grüße

Florian

ja, so kann man den Satz auch verstehen.

Vielleicht meldet er sich ja nochmal…