Hallo,
meine Eltern wohnen in einer Wohnanlage, in der ein Gärtner für Ordnung sorgen soll (die üblichen Vorgärten und Grünflächen). Diese Kosten werden anteilig auf die Haushalte für ein volles Jahr umgelegt.
Im letzten Jahr hat sich der Gärtner kaum blicken lassen, trotzdem Arbeiten für 12 Monate abgerechnet, nicht ausschließlich für die Monate (wahrscheinlich eher Tage) in denen er tatsächlich gearbeitet hat. Diese Rechnung wurde von allen Mietern bezahlt, obwohl man sich einig war, das sie nicht den Tatsachen entsprach, da die Vorgärten von den Bewohnern in Eigenregie gepflegt und bepflanzt werden.
Dieses Jahr hat der Gärtner bis heute nichts getan.
Er berechnet ca. 132 Euro pro Jahr. Kann man in der Nebenkostenabrechnung, die kommen wird, seine Beträge eigenmächtig kürzen und so nur für die Zeit bezahlen in der wirklich gearbeitet wurde? Muss oder sollte man das dem Vermieter jetzt schon mitteilen?
Zusätzlich ist aus den Rechnungen des Gärtners nie klar zu ersehen, welche Arbeiten er wo durchgeführt hat oder ob er alle Wohnanlagen in einen Topf schmeisst und pauschal abrechnet. Muss so eine Pauschale überhaupt akzeptiert werden, oder kann man darauf bestehen, nur für die Wohnanlage zu zahlen, in der man tatsächlich wohnt?
Vielen Dank
Merit
Hallo Merit,
meine Eltern wohnen in einer Wohnanlage, in der ein Gärtner
für Ordnung sorgen soll (die üblichen Vorgärten und
Grünflächen). Diese Kosten werden anteilig auf die Haushalte
für ein volles Jahr umgelegt.
Im letzten Jahr hat sich der Gärtner kaum blicken lassen,
trotzdem Arbeiten für 12 Monate abgerechnet, nicht
ausschließlich für die Monate (wahrscheinlich eher Tage) in
denen er tatsächlich gearbeitet hat. Diese Rechnung wurde von
allen Mietern bezahlt, obwohl man sich einig war, das sie
nicht den Tatsachen entsprach, da die Vorgärten von den
Bewohnern in Eigenregie gepflegt und bepflanzt werden.
Wenn der Gärtner seine Arbeit nicht macht, warum zahlen die Mieter dann überhaupt ? Hat irgend jemand einmal die Stunden geprüft, die der Hausmeister abgerechnet hat ? Wenn nein, warum nicht ? Das Problem des abgerechneten Jahres ist leider vorbei.
Dieses Jahr hat der Gärtner bis heute nichts getan.
Er berechnet ca. 132 Euro pro Jahr.
Gehe davon aus, dass dies pro Wohnung ist.
Kann man in der
Nebenkostenabrechnung, die kommen wird, seine Beträge
eigenmächtig kürzen und so nur für die Zeit bezahlen in der
wirklich gearbeitet wurde?
Nein, geht nicht so
Muss oder sollte man das dem
Vermieter jetzt schon mitteilen?
Ja, der Vermieter muss aufmerksam gemacht werden, dass die Mieter Kosten tragen, die sie ( nach ihrer Meinung ) nicht tragen müssen. Dies hat schriftlich zu erfolgen mit der Aufforderung, dass der Gärtner einen Rapport schreibt für seinen jeweiligen Einsatz.
Zusätzlich ist aus den Rechnungen des Gärtners nie klar zu
ersehen, welche Arbeiten er wo durchgeführt hat oder ob er
alle Wohnanlagen in einen Topf schmeisst und pauschal
abrechnet.
Hier mal klären, ob der Gärtner möglicherweise eine pauschale Vereinbarung mit dem Vermieter hat.
Muss so eine Pauschale überhaupt akzeptiert werden,
oder kann man darauf bestehen, nur für die Wohnanlage zu
zahlen, in der man tatsächlich wohnt?
Der Vermieter kann - wenn eine Wohnanlage dies zulässt, die Kosten insgesamt auf mehrere Wohnanlagen verteilen. Achtung aber. Hecken schneiden, Gras mähen und entsorgen sind Garten-arbeiten. Blumen ersetzen dann, wenn sie nicht durch andere zerstört wurden. Wir durch Vandalismus jedoch ein Blumenbeet zerstört oder Hecken beschädigt, trägt diese Kosten der Vermieter. Platten verlegen usw. sind keine vom Mieter zu tragenden Gartenarbeiten. Also alle Stundenbelege (Rapports) verlangen und detailliert verlangen, dass die Art der Arbeit ausgewiesen wird.
Im Übrigen, wenn die Mieter die Arbeiten ohnehin selbst machen, weshalb dann ein Gärtner ??
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank erstmal für Deine schnelle Antwort.
Wenn der Gärtner seine Arbeit nicht macht, warum zahlen die
Mieter dann überhaupt ? Hat irgend jemand einmal die Stunden
geprüft, die der Hausmeister abgerechnet hat ? Wenn nein,
warum nicht ? Das Problem des abgerechneten Jahres ist leider
vorbei.
Dummheit, Bequemlichkeit, weil es vielen zu umständlich war etwas zu reklamieren als zu zahlen.
Dieses Jahr hat der Gärtner bis heute nichts getan.
Er berechnet ca. 132 Euro pro Jahr.Gehe davon aus, dass dies pro Wohnung ist.
Ja richtig
Hier mal klären, ob der Gärtner möglicherweise eine pauschale
Vereinbarung mit dem Vermieter hat.
Würde das etwas am Verteilerschlüssel ändern? Es sind hier mehrere Wohnanlagen in verschiedenen Vororten. Es kann doch nicht angehen, das Mieter der Wohnanlage X mitbezahlen für Arbeiten in Wohnanlage Y, wo vielleicht die Grünfläche doppelt so gross ist. Oder doch?
Der Vermieter kann - wenn eine Wohnanlage dies zulässt, die
Kosten insgesamt auf mehrere Wohnanlagen verteilen. Achtung
aber. Hecken schneiden, Gras mähen und entsorgen sind
Garten-arbeiten. Blumen ersetzen dann, wenn sie nicht durch
andere zerstört wurden. Wir durch Vandalismus jedoch ein
Blumenbeet zerstört oder Hecken beschädigt, trägt diese Kosten
der Vermieter. Platten verlegen usw. sind keine vom Mieter zu
tragenden Gartenarbeiten. Also alle Stundenbelege (Rapports)
verlangen und detailliert verlangen, dass die Art der Arbeit
ausgewiesen wird.
Es handelt sich ausschliesslich um die von Dir genannten
Gartenarbeiten, die der Gärtner machen soll, die aber zum grössten Teil von den Mietern selber übernommen werden. Zum Teil weil sie Spass daran haben, zum Teil weil sie einen schönen Hauseingang haben wollen, zum Teil weil der Gärtner es nicht macht.
Im Übrigen, wenn die Mieter die Arbeiten ohnehin selbst
machen, weshalb dann ein Gärtner ??
Weil es nicht jeder macht, das ist von Hauseingang zu Hauseingang verschieden. Die einen legen eben Wert darauf, anderen ist es egal. Als Hauptarbeit für den Gärtner bleibt eigentlich das Rasenmähen.
Viele Grüße
Merit
Hallo Merit,
Würde das etwas am Verteilerschlüssel ändern? Es sind hier
mehrere Wohnanlagen in verschiedenen Vororten. Es kann doch
nicht angehen, das Mieter der Wohnanlage X mitbezahlen für
Arbeiten in Wohnanlage Y, wo vielleicht die Grünfläche doppelt
so gross ist. Oder doch?
Dieser zusätzliche Hinweis muss damit beantwortet werden, dass es selbstverständlich nur zulässig ist, wenn für Wohnanlagen die Kosten zusammen gezogen sind, die nebeneinander liegen. Man geht dabei davon aus, dass es sich um nebeneinander liegende Grundstücke mit Gebäuden handelt. Selbstverständlich können Grundstücke/Gebäude, die in verschiedenen Vororten liegen nicht gemeinsam abgerechnet werden. Hier muss dann tatsächlich pro Grundstücke/Gebäude die Abrechnung erfolgen.
Gruss Günter