Nachzahlung von Nebenkosten?

Heute bin ich von einem Bekannten angesprochen worden, der des Deutschen nicht ganz so mächtig ist. Ich hingegen war es nicht bei dem Schreiben, das er mir vorlegte. ;o)

Er hat von seinem Vermieter ein Schreiben erhalten, und darin fand sich mehrmals der Posten ‚Mietminderzahlungen‘ sowie zweimal ‚Nebenkosten‘. Soweit ich das zu verstehen glaube, soll er von 1996 bis 2001 zu wenig an Nebenkosten bezahlt haben. Ihn wundert, dass er eine solche Abrechnung - sofern überhaupt berechtigt - jetzt bekommen hat und nicht bereits früher, zumal die Gesamtsumme über 600 Euro beträgt.

Was hat er nun tatsächlich zu zahlen? Sind die Nachforderungen für die Nebenkosten für '96 und '97 wegen der vierjährigen Verjährungsfrist noch zu begleichen? Und wie sieht das mit der Mietnachzahlung aus?

Marco

Hallo,

es sind die Nebenkosten 2001/200/1999/1998 zu zahlen. Davor sind die Forderungen verjährt. Voraussetzung ist aber, dass Dein Bekannter alle Abrechnungen jetzt erst erhalten hat und keine Abrechnung aus einem früheren Jahr als bereits vorgelegen hat.

Gruss Günter

Marco

es sind die Nebenkosten 2001/200/1999/1998 zu zahlen. Davor
sind die Forderungen verjährt. Voraussetzung ist aber, dass
Dein Bekannter alle Abrechnungen jetzt erst erhalten hat und
keine Abrechnung aus einem früheren Jahr als bereits
vorgelegen hat.

Guten Abend, Günter,

vielen Dank für Deine schnelle Information. So kann ich meinem Bekannten schon morgen etwas weiterhelfen.

Marco